"Specials"

 

Specials

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HVT-Information mit einem informellen Format.

Bilaterales Treffen in Emmeloord  21.08.2024

HVT in Emmeloord

Am Mittwoch dieser Woche trafen sich der Vorstand und die Geschäftsführung des niederländischen Verbandes SNDR und des HVT in Emmeloord zu einem Meinungsaustausch.

Ziel war es, die Zusammenarbeit zu stärken und auszubauen, um knappe Ressourcen zu bündeln und ein starkes/attraktives Produkt zu schaffen.

Es ist geplant, dieses Treffen ein Mal jährlich zu wiederholen.

In einem ersten Schritt wird der HVT versuchen, den Rennkalender 2025 auch mit Holland abzustimmen. Das ist insbesondere für den Westen, die gehobenen Rennen und die PMU-Veranstaltungen sehr wichtig.

Außerdem hat man sich vorgenommen zu prüfen, ob es sinnvoll ist, zukünftig auch bei der Ausschreibung der gehobenen Rennen enger zusammenzuarbeiten.

Ferner wurde über die Themen Tierschutz, Zuchtbuch, EDV, Rennleitung, Doping, Wetten (Abzüge, Rennwettsteuer) und die UET gesprochen. Die Gespräche waren sehr intensiv, freundschaftlich und konstruktiv.

Der Besuch klang mit einem Besuch der Grasbahnrennen in Emmeloord aus.

Aktuelles vom HVT, 03.03.2024

HVT-Info

Liebe Trabersportfreunde,

es sind jetzt schon wieder über zwei Monate ins Land gezogen, seitdem wir uns das letzte Mal mit unseren Weihnachtsgrüßen und den aktuellen Entwicklungen beim HVT an Sie gewandt haben.

Sicherlich haben Sie sich alle schon gefragt, was in der Zwischenzeit passiert ist und auf Ergebnisse und eine Dokumentation der Fortschritte gewartet.

Viele Themen liegen auf unserem Verbandstisch, von Startpferdemangel, fehlenden Aktiven und Pflegern, regionale Probleme, bis hin zur Zukunft der Breeders Crown.

All das sind strukturelle Punkte, die wir gemeinsam angehen müssen. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden über unsere ehrenamtlichen Aktivitäten der letzten Wochen berichten:

Finanzen:

Aktuell haben wir gemeinsam mit unserer Steuerberatung einen Entwurf für einen soliden Haushaltsplan 2024 erstellt. Dabei hat sich ganz klar herauskristallisiert, dass verschiedene Maßnahmen erforderlich sind, die demnächst diskutiert und zeitnah beschlossen werden müssen. Dafür haben wir außerdem neue Strukturen geschaffen, damit zukünftig schon frühzeitiger in die Planung eingestiegen werden kann.

Geschäftsführer:

Uns freut sehr, dass der Arbeitsbeginn eines neuen und versierten Geschäftsführers für den Hauptverband in Sichtweite ist. Wir werden dazu schon bald detaillierter Stellung nehmen und Ihnen die Person porträtieren.

Zucht:

a) Zuchtbeirat

Wie angekündigt, konnten wir gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Züchter einen Entwurf für die Ordnung des von den Mitgliedern gewünschten Zuchtbeirates erstellen. Eingeflossen sind auch Wünsche, die in regionalen Vorversammlungen dieser Personengruppe geäußert wurden.

Der Entwurf ist zwischenzeitlich mit den Justiziaren abgestimmt und wird in Kürze dem Gesamtpräsidium zur Freigabe vorgelegt. Ob die Ordnung anschließend auch noch dem Landwirtschaftsministerium vorzulegen ist, wird noch geklärt.
Anschließend wollen wir bis Ende April in allen Regionen das Konzept des Zuchtbeirates vorstellen.

Dann sollen auch aus allen Regionen die Mitglieder des Beirates gewählt worden sein. Es gibt eine Menge an Themen, die wir gemeinsam mit unserer Zuchtleitung und dem Zuchtbeirat angehen wollen und müssen (Breeders Crown, Zuchtbuchordnung, Prozesse, Datenanalysen etc.). Näheres hierzu folgt.

b) Schulung für "Jungzüchter"

Im März werden wir mit einem Pilot-Projekt völliges Neuland betreten und eine innovative Service-Leistung des HVT an den Start bringen. Innerhalb von zwei Online-Seminaren geht es dabei um die Vermittlung der Grundlagen für den engagierten Traberzüchter.

Am ersten Abend werden, neben einem Kurzvortrag unserer Zuchtleiterin, zwei versierte Züchter die Teilnehmer in die spannende Welt der Zuchtplanung mitnehmen.

Im nächsten Teil geht es dann neben veterinärmedizinischen Fragen (Rosse, Besamung, Trächtigkeit etc.) auch um die Fütterung und Haltung von Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden.

Zu dem Seminar wird jetzt bereits über unsere Internetseiten eingeladen.

c) Dialog

Es freut uns sehr, dass aus dem bisherigen Dialog rund um den Zuchtbeirat eine erste Initiative der Züchter hervorgegangen ist. Im Westen wird bereits am 10.03.2024 von den Züchtern ein Gestüts-Renntag durchgeführt. Im Norden denkt man ebenfalls über einen solchen Renntag nach. Wir wünschen allen Beteiligten ein gutes Gelingen!

Trabrennordnung:

In Sachen Überarbeitung der Trabrennordnung hat der HVT im Februar zu einem Arbeitskreis eingeladen. Gemeinsam mit den aktiven Trainern und Fahrern (Michael Nimczyk, Thorsten Tietz und Victor Gentz) sowie unserem Rennleitungsvorsitzenden haben wir intensiv begonnen, die Trabrennordnung zu prüfen und Ideen/Maßnahmen für die Verbesserung zu erarbeiten. Hier ging es in einem sehr konstruktiven Austausch neben vielen anderen Fragestellungen auch um die Start- und Paradeordnung oder die Schulung der Rennleitungsmitglieder.

Rennvereine:

Ein von Beginn an gehegtem Wunsch des Präsidiums ist Bündelung von Kräften innerhalb der Rennvereine. Es muss uns gelingen, eine einheitliche Marschrichtung unter den verbliebenen Veranstaltern zu etablieren.

Aus diesem Grund schaffen wir aktuell eine Kommunikationsplattform, um den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Rennvereinen zu fördern.

Es gibt mit der Serie zum Dreijährigen Kriterium, die von den Rennvereinen Berlin-Mariendorf, Gelsenkirchen, Hamburg-Bahrenfeld und München-Daglfing gemeinsam konzipiert wurde, und der Winner-Circle-Sendung mit Nico Laaser bereits sehr gute Ansätze, bei denen die produktive Zusammenarbeit schon Früchte getragen hat.

Die Themen, die von den Rennvereinen gemeinsam anzugehen sind, nehmen ein großes Spektrum ein. Neben den klassischen Themen wie Rennterminkoordination, der Optimierung und Abstimmung von Ausschreibungen und Starterangaben, muss es auf dieser Plattform natürlich sehr fokussiert auch um die Vermarktung des Rennsports gehen.

Zusammenarbeit mit Dritten:

Wir sind davon überzeugt, dass wir uns mehr vernetzen und bei politischen Themen positionieren müssen – auch außerhalb des Trabrennsports.

Wir starten diesen Prozess im März mit einem Treffen mit den Vertretern des deutschen Galopprennsports.  Weitere Treffen sind bereits in der Vorbereitung.

UET:

Die Zusammenarbeit des HVT auf internationaler Ebene hat sich sehr erfreulich entwickelt. Wir waren in Frankreich und haben viele Partner aus anderen Trabernationen kennenlernen dürfen und Kooperationen angestoßen, auf deren Entwicklung wir sehr gespannt sind. Über eine große Konferenz in Paris anlässlich des Prix d’Amérique wurde ja schon berichtet.

Frankreich und PMU:

Es war im letzten Jahr eine große Herausforderung, die uns zugeteilten PMU-Renntage in Deutschland optimal und ausgewogen auf die Regionen zu verteilen. Anders als es an manchen Stellen kolportiert wurde, ist selbstverständlich kein einziger, der uns zugewiesenen Renntage, zurückgewiesen worden.

Im Sommer sind die Termine zwar eng getaktet, aber es ist uns in zähen Verhandlungen erfolgreich gelungen, rund um das Deutsche Traber Derby, mit Holland und Österreich zwei Termine so zu tauschen, dass sich jetzt alles weitaus harmonischer darstellt. Es bleibt trotzdem eine große Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können.

Die Entscheidung, Berlin-Karlshorst wieder als Rennveranstalter von PMU-Rennen zu wählen, war gut. Die bisher erzielten Wettumsätzen und Startpferde sprechen eine eindeutige Sprache. Als nächstes gilt es nun die Trabrennbahn in Mönchengladbach in den Reigen mit aufzunehmen.

Verbandsarbeit & Gremien:

Wir haben in der HVT-Geschäftsstelle ein tolles Team engagierter und erfahrener Mitarbeiter. An dieser Stelle auch einmal ein großes Dankeschön an alle für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.

a)  Ansonsten ist der Alltag der Verbandsarbeit für uns davon geprägt, im Dialog mit den Aktiven zu stehen und viele Gespräche zu führen.

Auch bekommen wir viele E-Mails. Wenn wir nicht immer unmittelbar darauf reagieren, dann ist es der Flut an Anfragen geschuldet, so dass wir uns an dieser Stelle auch für Ihre Geduld bedanken möchten und um ein wenig Nachsicht bitten.

b)  Und auch so etwas gehört zur Verbandsarbeit: Wir haben darüber Kenntnis gewonnen, dass beim Landgericht Berlin eine Klage einer Züchtergemeinschaft gegen die Wirksamkeit der Wahl auf der letzten Mitgliederversammlung eingereicht wurde.

Die Klage wurde uns leider noch nicht formal vom Landgericht zugestellt, so dass wir noch nicht reagieren konnten. Wir haben diese Information vom Registergericht erhalten. Danach geht es um Formfehler bei der Wahl. Unsere Justiziare und wir sind fest davon überzeugt, dass die Klagepunkte keine Anspruchsgrundlage haben. Wir sind in diesem Zusammenhang auch im engen Austausch mit Frau Maren Hoever.

Championats Feier:

Wir haben unsere Champions im Rahmen eines feierlichen Abends an der Alster in Hamburg geehrt und dabei ein ausgelassenes Fest bis in die frühen Morgenstunden erleben dürfen. Zu dieser Gelegenheit wurde auch angeregt, dass zukünftig unsere Amateurchampions mit einem Gold-, Silber- und Bronzehelm ausgezeichnet werden. Eine Idee, die wir von Seiten des Präsidiums gerne umsetzen möchten.

Und schließlich hat dieser Gala-Abend dabei auch gezeigt, dass durchaus eine positive Grundstimmung in den Reihen der Trabergemeinde vorherrscht und vielerorts die „Macher“ bereit sind anzupacken, um unseren schönen Sport zukunftsträchtig zu gestalten. Lassen Sie uns daran gemeinsam mit wachem Verstand und kühlen Kopf weiterarbeiten. 

Nachstehend stellen wir Ihnen eine Art Organigramm dar, das wir auf Grundlage vieler bereits existierender Ideen entwickelt haben. Es gibt uns derzeit eine Struktur bei dem was wir anstoßen und umsetzen wollen.

Aber bei allem gilt: Gut Ding will Weile…

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Mit freundlichen Grüßen

Peter Weihermüller

Dienstag, 18. Juli 2023

Aktiven-Info: Peitschengebrauch

Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch

 

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Seit einem knappen Jahr sind nun die Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch in Kraft. Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass der gewünschte Effekt erzielt wird. Ein Großteil der Aktiven, der schon vor den Regeländerungen diszipliniert war, war gewillt und in der Lage, sich rasch auf die neuen Bestimmungen umzustellen.

Die Zeiten haben sich geändert. Auch die Verantwortlichen und Akteure im deutschen Trabrennsport haben mittlerweile eine andere Sicht auf die Dinge. Das Thema „Animal Welfare“ spielt eine weitaus größere Rolle als noch vor einigen Jahren.

Dennoch wird der deutsche Trabrennsport weiterhin unter kritischer Beobachtung der Veterinärämter, von Tierschutzverbänden, der Medien und der breiten Öffentlichkeit stehen.

Deshalb ist es unerlässlich, jetzt nicht nachzugeben, sondern vielmehr den nächsten Schritt zu gehen, um sich den schwedischen Gegebenheiten, die Vorbildcharakter besitzen, anzupassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch alternative „Motivationshilfen“ neben dem vorschriftswidrigen Gebrauch der Peitsche, wie das Schlagen mit den Leinen, das Boxen, Drücken und Schieben in der Schweifregion sowie das Reißen mit der Leine (Kinnhaken) untersagt sind.

Die Rennleitung ist angehalten, entsprechende Verstöße konsequent zu ahnden, auch mit Fahrverboten wie bei den Peitschenvergehen.

Unverändert herrscht eine dreimonatige Bewährungsfrist, während der Wiederholungsfälle mit zwei- oder mehrfachem Straftarif belegt werden.

Im Hinblick auf anstehende Großereignisse wie das Derbymeeting seien die Aktiven daran erinnert, dass Fahrverbote bei einem Verstoß gegen o.g. Durchführungsbestimmungen grundsätzlich unmittelbar nach Ablauf der Berufungsfrist in Kraft treten und auch während Zucht- und Grupperennen vollzogen werden.

Die Durchführungsbestimmungen gelten ausdrücklich auch für C-Bahn-Veranstaltungen.

Hier gehts zu den Durchführungsbestimmungen.
   
Freitag, 11. November 2022
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Seit geraumer Zeit gibt es nun schon den HVT-Presse-Newsletter, der monatlich mit aktuellen Informationen an über 120 Presse-E-Mails versendet wird. Im letzten Jahr wurde der Vorschlag, einen allgemeinen HVT-Newsletter 2x wöchentliuch zu versenden, umgesetzt. "Nichts mehr verpassen!" heißt das Motto des neuen Newsletters, der mit aktuellen Vor- und Nachschauen der veranstaltenden Rennvereine, Infos über den Minitraber-Sport sowie allgemeinen Themen des Trabrennsports regelmäßig über 380 Abonnenten erreicht.

NL-Presse
News
Montag, 14. März 2022
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In einer mehrstündigen Videokonferenz haben sich Rennvereinsvorsitzende und Rennsekretäre der regelmäßigen Veranstalter mit dem HVT-Präsidium ausgetauscht und aktuelle Themen diskutiert.

In der sehr konstruktiv geführten Diskussion konnten gemeinsam Vorschläge erarbeitet werden, die im Präsidium beraten und in die Trabrennordnung eingearbeitet werden sollen. Beispielsweise soll in der Mitte des Vormonats die Ausschreibung des jeweiligen Monats zur Genehmigung und Veröffentlichung vorgelegt werden. Rennvereinen soll aber die Möglichkeit bleiben, kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Auch soll künftig in allen Rennen der Beschlag angegeben werden müssen, so dass für Wettkunden diese Information transparent wird. Und es soll geprüft werden, inwieweit etwa Einladungsrennen nach Gewinnsumme geteilt werden können. Mit dem in München-Daglfing erfolgreich praktizierten Modell soll insbesondere den Pferden eine Startmöglichkeit eröffnet werden, deren geplantes Rennen am Renntag ausfällt.

Ausführlich diskutiert wurde das Thema einer zentralen, computergestützten Starterangabe. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, der Einschätzung der Rennsekretäre und vor allem unter der Berücksichtigung des aktuellen Startpferdepotenzials sehen die Rennvereine keine Möglichkeit, auf eine zentrale Starterangabe zu wechseln, ohne gleichzeitig den Ausfall von noch mehr Renntagen auszuschließen. Unabhängig davon muss an der Disziplin der Aktiven, Pferde rechtzeitig anzugeben, massiv gearbeitet werden.

Das Präsidium wurde gebeten eine Regelung zu prüfen, ob bei der Starterangabe freiwillig die zweite Startreihe gewählt werden kann, um Pferden mit Schwierigkeiten hinter dem Startwagen zum Schutz der Besitzer und Wettkunden die Möglichkeit zu eröffnen, ohne Startfehler ins Rennen zu gehen und dies auch im Rennprogramm zu dokumentieren. Die Rennvereine ihrerseits stellten in Aussicht, das Anliegen des Präsidiums zu berücksichtigen, noch stärker auf leistungsschwächere Pferde bei den Rennausschreibungen Rücksicht zu nehmen, um diese länger im Sport zu halten.

Freitag, 11. März 2022
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Die Server-Domain, auf der die Daten und Datenstrukturen der HVT-Website hinterlegt sind, wird derzeit massiv angegriffen und gehackt, mit dem Ziel, große Datenmengen aus dem EDV-System des HVT abzusaugen. Aus diesem Grunde öffnet sich

die Seitemit erheblicher Verzögerung und führt – vor allem bei mobiler Nutzung – oftmals wegen der erheblichen Zeitüberschreitung beim Öffnungsvorgang zum Abbruch.

Der Betreiber der Server-Domain versucht aktuell, die Firewall zum Schutz des Systems zu stärken.

Donnerstag, 11. März 2021

Influenza-Impfung: Neuregelung bei Impfmängeln

HVT Logo 1

Seitdem am 01.01.21 im deutschen Trabrennsport die Impfpflicht gegen das Equine-Herpes-Virus (EHV) in Kraft getreten ist, unterzieht der HVT in Zusammenarbeit mit der Rennleitung, den Meldestellen und den Bahntierärzten die Impfpässe der Startpferde einer intensiven Prüfung.

Während die Herpes-Impfungen kaum zu Beanstandungen Anlass geben, wurden bei einigen Pferden eine mangelhafte Grundimmunisierung oder verspätete bzw. fehlende Wiederholungsimpfungen gegen das Influenza-Virus festgestellt.

Diese Pferde wurden gem. den Durchführungsbestimmungen zur Immunisierung gegen Pferde-Influenza gem. § 28 TRO gesperrt und den Besitzern bzw. Trainern eine neue Grundimmunisierung auferlegt. Während der gesamten Grundimmunisierung sind die Pferde in Deutschland nicht startberechtigt.

Am Mittwochvormittag, 10.03.21, beschloss das HVT-Präsidium, von dieser konsequenten Haltung abzurücken – auch, um Käufern von unzureichend geimpften bzw. grundimmunisierten Pferden einen Vertrauensschutz zu gewähren.

Damit gesperrte Pferde ab 15.03.21 wieder am Rennbetrieb in Deutschland teilnehmen dürfen, genügen – wie bei der Herpes-Imfpung – zwei Impfungen einer neuen Grundimmunisierung gegen das Influenza-Virus, die binnen mindestens 21 Tagen durchzuführen und dem HVT durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen sind.

Um die neue Grundimmunisierung abzuschließen, ist eine dritte Impfung binnen mindestens 120 und längstens 180 Tagen durchzuführen und dem HVT nachzuweisen.

Die Neuregelung gilt auch für bereits gesperrte und zwei Mal zur neuen Grundimmunisierung geimpften Pferde. Deren Sperre wird am 15.03.21 aufgehoben.

Besitzer und Trainer sind dringend angehalten, die Impfpässe ihrer Pferde zu kontrollieren und ggf. tätig zu werden. Kopien aller Impfdaten können hierzu auch der Geschäftsstelle des HVT übersandt werden.

17. Februar 2021

Helm-Übergabe Champions 2020

Für Euch haben wir die Helmübergabe der Champions einmal zusammengefasst.
Rudi Haller Robbin Bot Michael Nimczyk
powered by Traberpixx alias @Marius Schwarz

Montag, 2. November 2020

Neue Bankverbindung ZVS

ZVS Info

Die Förder- und Betreibergesellschaft TRS mbH hat eine neue Bankverbindung.

Sie lautet:

IBAN DE86 6005 0101 0405 3449 21
BIC SOLADEST600
BW Bank (Landesbank Baden-Württemberg)

Bitte nutzen Sie ab sofort nur noch diese Bankverbindung für Einzahlungen auf Ihr ZVS-Konto.

Info der Woche:

(22.07.2020)

ZVS-Info

ZVS Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ZVS wird ab sofort wieder Kontoauszüge & Mahnungen versenden. Geplant ist folgender Rhythmus:

  • Zu Monatsbeginn: Versand des Kontoauszugs des Vormonat
  • Am 10. und 20. eines Monats (oder dem folgenden Werktag): Mahnlauf

Wir möchten nochmals alle ZVS-Kontoinhaber informieren, dass - im Sinne der Umwelt und der Portoeinsparung - die Möglichkeit besteht, die Kontoauszüge per Mail zu erhalten. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne.
 
Des Weiteren stellen wir vorerst die automatische Webauszahlung ein. Hintergrund ist, dass es bei diesem halbautomatisierten Vorgang vermehrt dazu gekommen ist, dass gerade eingezahlte Beträge automatisiert wieder ausgezahlt wurden. Dies sollte so nicht sein. Wir bitten darum, gewünschte Auszahlungen online einzustellen oder per Mail / Telefon anzufordern.
Sollte sich die Problematik der Negativzinsen verschärfen, kann es jedoch dazu kommen, dass wir die automatischen Webauszahlungen wieder einführen müssen, da wir gezwungen wären, unseren Kontostand so gering wie möglich zu halten.
 
Mit freundlichem Gruß
Ihre Förder- und Betreibergesellschaft

Info der Woche:

(12.06.2020)

Artikel magazin-forum.de

Von Jan Philip Häfner

https://magazin-forum.de/de/node/19075#article

 

Re-start auf der Rennbahn

Der Pferderennsport war der erste Sport, der in der Corona-Krise wieder stattfinden durfte – sogar noch vor der Bundesliga. Galopper und Traber hoffen nun auf eine größere Aufmerksamkeit. Die „Geisterrennen" ohne Publikum sind allerdings selbst für die Beteiligten gewöhnungsbedürftig.

 

Immer noch herrscht im deutschen Profisport weitgehend Ruhe. Die Fußball-Bundesliga spielt zwar wieder und bekommt dafür weltweit Beachtung, auch die Basketball-Bundesliga hat am vergangenen Wochenende den Spielbetrieb wieder aufgenommen. Doch ansonsten passiert hierzulande gerade nicht viel – die meisten Sportveranstaltungen sind wegen des Coronavirus abgesagt. Eine Sportart war allerdings sogar noch vor den Fußballern zurück: Bereits eine Woche, bevor in der Bundesliga wieder der Ball rollte, am 7. Mai, ging auf der Rennbahn Neue Bult in Langenhagen bei Hannover der erste Renntag der Galopper während der Pandemie über die Bühne – wenngleich ebenfalls ohne Zuschauer. Seitdem werden bundesweit regelmäßig „Geisterrennen" veranstaltet. Und obwohl die Zuschauer vor Ort fehlen, ist die Resonanz in der Öffentlichkeit groß.

„Wir stellen gerade ein großes Interesse fest", berichtet etwa Michael Wrulich, Geschäftsführer der Rennbahnbahn Hoppegarten vor den Toren Berlins. Vom ersten Renntag dort im Mai waren gleich fünf Minuten in der „Sportschau" zu sehen und tags darauf noch einmal ein ausführlicher Bericht im „Morgenmagazin". „Ich kann mich nicht erinnern, wann wir das zuletzt hatten", sagt Wrulich. Ähnlich lief es auch nach den ersten Rennen in Köln und Baden-Baden. „Die Leute suchen gerade nach Content, und den bieten momentan eben nur wir", sagt Wrulich. Auch der Dachverband Deutscher Galopp berichtet von „tollen Klickzahlen" der entsprechenden Livestream-Übertragungen, die dank des Einverständnisses der Wettanbieter kostenlos zu empfangen sind. Die Zwischenbilanz des Neustarts falle deshalb „absolut positiv" aus, sagt Sprecherin Marina Hintze: „Aus unserer Sicht erfährt der Galopprennsport in diesen Tagen die Aufmerksamkeit, die er verdient."

Große Resonanz

Dabei waren vor allem zwei Dinge entscheidend für die frühe Rückkehr auf die Rennbahn. Zum einen ein umfassendes Hygiene- und Abstandskonzept; zum anderen die guten Kontakte von Verbandspräsident Michael Vesper aus dessen Zeit als langjähriger Vorsitzender des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der die Umsetzung des Konzepts frühzeitig mit der Politik auslotete. Es sieht vor, dass nur solche Personen auf den Rennbahnen dabei sein dürfen, die für die Durchführung der Rennen notwendig sind. Anfangs waren nicht einmal die Besitzer zugelassen. Auch die Aufenthaltszeiten werden auf das Notwendigste reduziert. Zudem müssen alle anwesenden Personen einen Gesichtsschutz tragen – das gilt auch für die Jockeys während der Wettbewerbe

Das Konzept wurde vom Dachverband gemeinsam mit den Rennvereinen, Reitern, Trainern und Tierpflegern entwickelt. „Alle halten sich daran und werden damit ihrer Verantwortung gerecht", sagt Marina Hintze. Jedem ist bewusst, wie dünn das Eis ist – und wie schnell im Fall einer Corona-Infektion der gesamte Rennbetrieb auch wieder eingestellt werden könnte. Überhaupt würden im Galopprennsport gerade alle an einem Strang ziehen, berichtet Hintze. „Wir waren diesbezüglich auch vorher schon auf einem guten Weg, mehr Vernetzung zwischen den Rennvereinen zu erreichen und den Austausch untereinander zu fördern. Unter anderem haben wir im vergangenen Herbst mit regelmäßigen Treffen aller Beteiligten begonnen. Während der Corona-Krise erleben wir jetzt, wie alle füreinander einstehen", sagt sie. Als beispielsweise die geplante Veranstaltung in Halle (Saale) von den örtlichen Behörden kurzfristig doch keine Genehmigung bekam, sprang kurzerhand die Bahn in Dresden ein, die eigentlich erst eine Woche später an der Reihe gewesen wäre. „Wir kämpfen alle für das gleiche Ziel", meint Hintze.

Ähnliches ist auch aus dem Trabrennsport zu hören, der nach zwei Monaten Zwangspause im Mai mit dem gleichen Hygiene- und Abstandskonzept wie die Galopper ebenfalls wieder gestartet ist. „Die Menschen in Traberdeutschland haben die Auszeit mit Geduld, Disziplin und großem Zusammenhalt bewältigt", sagt Maren Hoever, Präsidentin des Hauptverbands für Traberzucht (HVT). „Die Krise hat uns zusammengeschweißt. Es gab viele Video- und Telefonkonferenzen zwischen dem HVT und den Rennvereinen", sagt sie. Dabei seien sich alle einig gewesen, dass pro Tag bundesweit nur eine Veranstaltung abgehalten wird, um sich in diesen schwierigen Zeiten nicht auch noch gegenseitig Konkurrenz zu machen. Auch ihre Befürchtung, dass sich die Züchter wegen der Corona-Krise aus dem Geschäft zurückziehen könnten und das Virus sich damit auch langfristig negativ auswirkt, hat sich nicht bewahrheitet – obwohl die pandemiebedingte Auszeit genau in die Hauptdecksaison fiel. „Unsere Züchter sind absolut motiviert. Das ist eine große Basis für unseren Sport", sagt Hoever. „Denn eines ist sicher: Es gibt ein Leben nach Corona, auch für den Trabrennsport und die Zucht."

 

 „Alle werden der Verantwortung gerecht"

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Geisterrenntag am 17. Mai auf der Trabrennbahn in Berlin-Mariendorf. Den Jockeys fehlt das Publikum - Foto: imago images / Marius Schwarz

Der Trainingsbetrieb der laufenden Generation lief ohnehin weiter, schon aus Gründen des Tierschutzes. Entsprechend hoch war das Niveau nach dem Neustart. „Wir haben spannende Rennen gesehen. Durch den Mangel an Startmöglichkeiten waren zudem echte Klassepferde am Start", sagt Maren Hoever. Weil in den Niederlanden noch keine Rennen stattfanden, nutzten auch viele der dortigen Spitzenfahrer die Gelegenheit, in Deutschland an den Start zu gehen. Auch der Deutsche Galopp hat unlängst die kontrollierte Öffnung für ausländische Starter beschlossen: Ab sofort dürfen Pferde aus dem Ausland wieder an den Leistungsprüfungen teilnehmen. Für Rennsportnationen, in denen keine deutschen Starter zugelassen sind, wird dieser Zugang jedoch bis auf weiteres nicht gewährt.

Die hohe Qualität und Quantität in den Starterfeldern darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Situation für die Rennvereine auch nach dem Neustart angespannt bleibt. „Es ist ein absoluter Kraftakt", sagt Marina Hintze vom Galoppverband. Mit den Besuchern fehlen nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch Wetteinnahmen. Viele Rennvereine haben ihre Mitarbeiter deshalb in Kurzarbeit geschickt, um Kosten zu sparen – gleichzeitig wurden die Preisgelder reduziert. Die privaten Wettanbieter sind den Vereinen allerdings entgegengekommen und vermitteln ihre Wetten provisionsfrei in den Totalisator – eine Außenwette wird damit wie eine Bahnwette gehandhabt, den Rennvereinen bleibt somit unterm Strich mehr Geld. „Es ist toll, wie die Wettanbieter uns in diesen schwierigen Zeiten unterstützen", sagt Traber-Präsidentin Maren Hoever.Es ist gut möglich, dass auch die beiden Saisonhöhepunkte in diesem Jahr ohne Zuschauer stattfinden müssen. Zwar wurden sowohl das 151. Deutsche Derby der Galopper in Hamburg (vom 5. auf den 12. Juli) als auch das 125. Deutsche Traber-Derby in Berlin-Mariendorf (vom 2. August auf den 20. September) bereits vorsorglich verlegt. Doch ob bis dahin wieder Besucher auf die Bahnen dürfen – und falls ja, wie viele –, ist offen. Notfalls sollen beide aber auch ohne Publikum über die Bühne gehen, heißt es von den Verbänden. „Unser Auftrag ist es, das schnellste Pferd dieses Jahrgangs zu ermitteln. Ein Pferd darf nur einmal in seinem Leben als Dreijähriges beim Derby laufen. Wenn das Derby ausfallen würde, hätte es nie wieder die Chance dazu", erklärt Marina Hintze. Gleichwohl machen alle Beteiligten keinen Hehl daraus, dass ein Saisonhöhepunkt ohne Zuschauer wie auch jeder andere „Geister-Renntag" emotional kaum an einen normalen Renntag herankommt. „Es fühlt sich einfach traurig an", sagt Maren Hoever vom HVT. „An den Fahrern geht das auch nicht spurlos vorüber. Sie fahren zwar die Siegerparade, aber sie winken dabei ins Nichts in Richtung der leeren Tribünen. Das ist ziemlich surreal."

 

Auch die Saison-Höhepunkte wohl ohne Zuschauer

Auch Gerhard Schöningh, der Eigentümer der Rennbahn in Hoppegarten, merkte nach dem Saisonauftakt an, dass er den Renntag angesichts der Geisterkulisse wohl lieber vom Büro aus im Livestream angeschaut hätte als vor Ort auf der Anlage. „Die jubelnde Menge und das ganze Drumherum gehen einem schon ab", sagt Hoppegartens Geschäftsführer Michael Wrulich. Umso mehr investierte man in die Infrastruktur für einen ordentlichen Livestream. Mit drei Kommentatoren, kleinen Einspielern zwischen den Rennen und hilfreichen Erklärungen wurde das Internet-Publikum mehr als sechs Stunden lang bestens unterhalten. „Von der Produktion und dem Seherlebnis her haben wir einen Riesenschritt nach vorn gemacht. Ohne Corona hätten wir das wahrscheinlich nicht so schnell umgesetzt, aber jetzt werden wir es beibehalten", sagt er. Auch in dieser Hinsicht hat der Pferderennsport sogar von der Corona-Krise profitiert.

Jan Philip Häfner

 

Info der Woche:

(11.05.2020)

Es geht wieder los!

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Das Leiden hat ein Ende. Fast auf den Tag genau zwei Monate nachdem in München die letzte Veranstaltung - bereits als Geisterrennen - vor dem Corona-Shutdown über die Bühne ging, hebt sich endlich wieder der Vorhang für den deutschen Trabrennsport. Kurioserweise an gleicher Stelle. Daglfing besitzt das Privileg des Re-Starts. Und sofort spürt man, wie "ausgehungert" die Trabersportler nach der langen Zeit der Entbehrungen sind. Nicht weniger als 107 Pferde wurden genannt und auf elf Prüfungen verteilt. Am Donnerstag geht es in Mönchengladbach weiter, Freitag folgt Gelsenkirchen und am Sonntag hoffen wir auf das Comeback der Derbybahn.

Traber-Deutschland hat die unfreiwillige Auszeit mit Geduld, Zusammenhalt und großer Disziplin bewältigt. Dafür möchte ich persönlich allen herzlich danken. Corona hatte auch etwas Gutes. Interessante, ungewöhnliche Koalitionen sind in der Zeit der Not entstanden, wie die mit dem Deutschen Galopp. Viele haben begriffen, dass die Krise nur gemeinsam zu meistern ist. Neid, Misstrauen und Egoismus waren nicht zielführend und hätten nicht zu dem freudigen Ereignis der raschen Wiederaufnahme des Rennbetriebs geführt. Rasch ist sicher relativ, doch darf nicht vergessen werden, dass Pferderennen als erste Profisportart nach Corona wieder am Start ist - noch vor Fußball.

Die zuständigen Behörden geben dem deutschen Trabrennsport einen gehörigen Vertrauensvorschuss, um den hinter den Kulissen wochenlang gerungen wurde - den wir jetzt allerdings nicht leichtfertig verspielen dürfen! Es liegt mir fern, den Moralapostel zu geben, und doch hebe ich den mahnenden Zeigefinger und bitte alle am Trabrennsport beteiligten, insbesondere die Aktiven, Trainer und Veranstalter, inständig, das gemeinsam mit dem Deutschen Galopp erarbeitete und abgestimmte Veranstaltungs- und Hygienekonzept konsequent einzuhalten. Und zwar nicht nur in den nächsten Tagen und Wochen, sondern so lange es von den Behörden erwartet und gefordert wird. Hier sollten wir langfristig denken. Geisterrennen, Maskenpflicht, Abstandsgebot wird es in Deutschland sicher über die Saison 2020 hinaus geben.

Die Wiederaufnahme des Rennbetriebs ist ein erster kleiner Schritt, den wir uns hart erarbeitet haben. Nach wie vor befindet sich die Pandemie in einem frühen Stadium. Bis wir wieder vor Publikum veranstalten, gemeinsam Siege feiern, uns umarmen und abklatschen können, dauert es noch eine ganze Weile. Deshalb: Bleiben Sie geduldig, diszipliniert, fair - und diesem schönen Sport gewogen. Schon zu Beginn der Krise sagte ich "Es gibt ein Leben nach Corona", auch für uns Trabersportler.

Herzlichst

Ihre Maren Hoever

Info der Woche:

(24.03.2020)

Offener Brief der HVT-Präsidentin Maren Hoever

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Liebe Züchterinnen und Züchter,
liebe Freunde des Trabrennsports,
in diesen Tagen erblicken die ersten Fohlen des deutschen Jahrgangs 2020 das Licht der Welt – einer Welt in schweren Turbulenzen. Begleitet von Ungewissheit und Existenzangst fragen sich viele Züchter: In welche Zukunft werden diese Fohlen geboren? Soll ich meine Stute in der Krise decken lassen? Auch ich und meine Kollegen aus dem HVT-Präsidium suchen derzeit in der berühmten Glaskugel verzweifelt nach Antworten – und finden wenig. Eines jedoch ist sicher: Es gibt ein Leben nach Corona, auch für den Trabrennsport und die Zucht.
Die Zucht bildet seit jeher das Fundament für diesen wunderbaren Sport. Und dieses Fundament darf nicht bröckeln oder gar wegbrechen. Deshalb bitte ich Sie: Blicken Sie nicht ausschließlich auf die kommenden Wochen und wenigen Monate, die von allen zweifellos Entbehrungen verlangen, sondern planen sie züchterisch für die Zeit danach. Nutzen Sie das große Angebot exquisiter Beschäler, nutzen Sie die Transportfreiheit für die Pferde. Kurzum: Geben Sie dem Trabrennsport nach Corona eine Chance - und lassen Sie auch im nächsten Jahr wieder Fohlen das Licht der Welt erblicken.
Eines haben wir Pferdeleute - bei allen gelegentlichen Differenzen - gemeinsam: Die meisten von uns denken in der Krise als allererstes an ihr Pferd. Das entnehmen wir auch den unzähligen Anfragen, die den HVT seit Zuspitzung der Krise täglich erreichen. Seien Sie versichert, dass wir sie alle ernst nehmen. Auf Hochdruck arbeiten wir daran, alle Fragen zu beantworten und Sie alle immer über den gerade aktuellen Sachstand auf dem Laufenden zu halten. Die Rennvereine teilen Nennungsverschiebungen oder Absagen größerer Rennen nach deren gefällten Entscheidungen mit.
Haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede Frage sofort die passende Antwort haben. Wie gesagt, die Lage ändert sich oft stündlich und auch die zuständigen Ministerien und Behörden müssen sich erst auf die Neuerungen einstellen. Wir geben unser Bestes, um die Interessen der Trabersportler, Besitzer und Züchter so gut wie möglich zu vertreten. Zum Wohle unserer Pferde, unserer Mitglieder, aber auch im Sinne unserer Gesellschaft.
Wir Pferdeleute müssen zusammenhalten, gerade jetzt. Paradoxerweise bedeutet dies, Abstand zu halten. Ich bitte Sie dabei um Geduld. Nach der Krise wird es genügend Zeit und Gelegenheit geben, gemeinsam zu trainieren, sich zum Rennen auf der Bahn zu treffen, unsere Begeisterung für Pferde zu teilen und auch zusammen zu feiern. Jetzt können wir uns und unseren Pferden am meisten helfen, wenn wir eine Weile auf unsere liebgewonnen Gewohnheiten verzichten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.

Info der Woche: 
(10.02.2020)

Impfung gegen das Equine Herpesvirus

Information

Das Präsidium des HVT hat in seiner letzten Sitzung am 15. Januar 2020 eine ab dem 01. Januar 2021 in Deutschland geltende Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus beschlossen und folgt damit Ländern wie Frankreich, Belgien, Holland, Spanien oder England nach, wo eine solche Impfpflicht ebenfalls obligatorisch ist und sich dort gleichermaßen auf Renn- wie auf Zuchtpferde bezieht.

 

Mit Beginn der Impfpflicht ab 01.01.21 muss die Grundimmunisierung bereits erfolgt sein. Das Impfprotokoll ist in den „Durchführungsbestimmungen zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus“ geregelt:

 

Durchführungsbestimmungen zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus

1. An Rennen darf ein Pferd nur teilnehmen, wenn es grundimmunisiert ist. Die Grundimmunisierung umfasst insgesamt drei Impfungen innerhalb eines Jahres. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 21-92 Tage, der zwischen der zweiten und der dritten Impfung 150-215 Tage. Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden hat und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert.

 

2. Die Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal zwölf Monaten – gerechnet ab dem Datum der dritten Impfung der Grundimmunisierung - durchzuführen.

 

3. Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes (grundsätzlich mittels „Label“), das Datum, Name, Wohnsitz (Stempel) des Tierarztes sowie dessen Unterschrift enthalten sein.

 

4. Die Impfnachweise der an Rennen teilnehmenden Pferde sind gemäß § 8 Abs. 2 h) TRO bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Qualifikationsrennen und danach in zwölfmonatigen Abständen zu kontrollieren.

 

5. Wird die Impfung gemäß diesen Durchführungsbestimmungen nicht nachgewiesen, sperrt der HVT das betreffende Pferd gemäß § 29 Abs. 1 d) TRO.

Info der Woche:  (03.02.2020)

Zum Herpesrisiko auf der Trabrennbahn Gelsenkirchen – UPDATE

Information

Nach zwei positiven Herpesbefunden auf der Trabrennbahn Gelsenkirchen wurde am Mittwoch, 29. Januar, im Auftrag des HVT der gesamte Equiden-Bestand an diesem Standort auf Equine Herpesvirus 1 mittels Nasentupfer beprobt. Während der Beprobung waren alle Pferde fieberfrei (eine Ausnahme: ein Pferd mit Phlegmone). 

Sämtliche Laborergebnisse sind negativ, auch das des zweiten Pferdes, das in der Vorwoche noch positiv getestet worden war. Das erste Pferd mit Positiv-Befund war am 20.01.20 euthanasiert worden. 

Das Risiko von Neuinfektionen auf der Trabrennbahn Gelsenkirchen ist nach jetzigem Stand gering. Zwingende Voraussetzung zur Verhinderung eines neuen Ausbruchs ist allerdings ein strenges und konsequentes Hygiene-Management. Bis auf weiteres müssen alle Pferde an dem Standort zwei Mal täglich einem Fiebermessen unterzogen werden. Bei Auffälligkeiten wie Fieber, Husten oder Nasenausfluss müssen geeignete Sofortmaßnahmen ergriffen werden: Nasentupferprobe, Titerbestimmung auf Herpes, Unterbringung im Quarantänestall, den der Rennverein Gelsenkirchen eingerichtet hat. Überdies ist auf größtmögliche Sauberkeit im gesamten Stallgelände zu achten. 

Der am Mittwoch, 12.02.20, in Gelsenkirchen geplanten Rennveranstaltung steht nach derzeitigem Stand der Dinge und bei konsequenter Durchführung des Hygiene-Managements nichts entgegen.

Info der Woche:  (29.11.2019)

Bundesrat beschließt Rennwettsteuer-Rückerstattung

Information

Künftig erhalten die Rennvereine die Rennwettsteuerrückerstattung von Buchmachern mit Sitz im Ausland, die Wetten auf deutsche Pferderennen veranstalten. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die der Bundestag bereits am 7. November beschlossen hatte, auf seiner Sitzung am Freitag zugestimmt.

Bisher war diese Rückerstattung, die den Rennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Unwucht der Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96 Prozent dieser Steuer gehen nun, ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter, im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Die Neuregelung, für die von Seiten der deutschen Trab- und Galopprennvereine seit 2012 gekämpft wurde, tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Bereits mit der Neuordnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im Jahr 2012 hatten die deutschen Pferderennvereine ein Anrecht darauf, dass sie nicht nur für die Rennwettsteuer auf die Totalisatorumsätze eine Rückerstattung erhalten, sondern auch aus der Buchmachersteuer. Mit fünf Prozent haben sowohl Pferderennvereine als auch Buchmacher ihren Totalisatorumsatz, bzw. ihren Buchmacherumsatz zu versteuern.

Zwar haben Buchmacher mit Sitz im Ausland – und das sind fast alle großen Wettanbieter – bis dato die Buchmachersteuer in Deutschland abzuführen, allerdings war die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass es sich dann um eine Sportwettsteuer handelt, die nicht rückerstattungsfähig ist. Dadurch entgingen dem deutschen Pferderennsport erhebliche Finanzmittel. Durch die Gesetzesänderung wird die Rückerstattung nun klar definiert.

Info der Woche  (21.09.2019)

Maren Hoever - die neue HVT-Präsidentin im Portrait

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Am Freitag vor der Breeders Crown wählte die ordentliche Mitgliederversammlung des HVT Maren Hoever (64) zur Nachfolgerin von Heinz Tell und damit erstmals eine Frau an die Spitze des deutschen Traber-Dachverbandes. Viele Insider des Sports kennen Maren Hoever teilweise jahrzehntelang. Die breite Öffentlichkeit hingegen weiß wenig über die neue HVT-Präsidentin.

Geboren und aufgewachsen ist Maren Hoever in Elmshorn in unmittelbarer Nähe der Rennbahn, womit der Weg zu den Trabern nicht weit war. Schon als Teenager besaß sie ihr erstes eigenes Rennpferd. Seitdem hat der Trabrennsport und vor allem die Zucht Maren Hoever nicht mehr losgelassen. Auch ihr privates Glück fand sie in der Sulkyfraktion. In jungen Jahren ehelichte Maren den Mönchengladbacher Amateurfahrer Peter Hoever, mit dem sie viele Jahre am Niederrhein verbrachte und deshalb auch in der westdeutschen Traberszene bestens vernetzt ist. Bereits zu dieser Zeit bekleidete Maren Hoever diverse Ehrenämter im Trabrennsport. So war sie Geschäftsführerin beim Rheinischen Besitzer- und Züchterverein Mönchengladbach, Vorstandsmitglied im DTAV (Deutscher Traber-Amateurfahrer-Verband) und 2. Vorsitzende beim Rheinischen Trabrennverein Mönchengladbach.

Heute leben die Hoevers auf der Schleswigschen Geest in Jübek, sozusagen zwischen den Meeren, wo Marens weitläufigere Familie schon in den fünfziger Jahren eine erfolgreiche Traberzucht betrieb. Nach 40 Jahren als selbstständige Unternehmerin, daneben mehr als drei Jahrzehnte Führungskraft in einem großen Hamburger Konzern, trat Maren Hoever 2018 in den „Unruhestand“ und kann sich seitdem noch mehr auf ihre Funktionen im Sport konzentrieren. Schon seit 2010 steht sie dem Schleswig-Holsteinischen Verein für Traberzucht und –Rennen e.V. vor, noch länger, nämlich elf Jahre gehört sie dem HVT-Präsidium an, an dessen Spitze sie nun rückt. 

Ein weiteres Steckenpferd Maren Hoevers ist der Amateurfußball. Sie ist Vorstandsmitglied des Fußball-Fördervereins TuS Collegia Jübek e.V., den sie 2016 u.a. mit ihrer Zwillingsschwester gründete und dessen 1. Mannschaft es binnen kurzer Zeit bis die Landesliga geschafft hat. Bei Heimspielen fungiert Maren Hoever als Stadionsprecherin.

 

   

Info der Woche:   (27.08.2019)

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf –Rückerstattung für Zucht und Rennbetrieb existenziell

(trab-sr). Einen für den deutschen Trab- und Galopprennsport wichtigen Schritt gibt es beim Thema Buchmachersteuerrückerstattung zu vermelden. Bereits vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, der es ermöglicht, dass deutsche Pferderennvereine auch dann Teile der Buchmachersteuer rückerstattet bekommen, wenn Buchmacher mit Sitz im Ausland auf die in Deutschland veranstalteten Pferderennen Buchmacherwetten annehmen. Jetzt liegt die Entscheidung beim Deutschen Bundestag. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Lösung eines Problems, auf das Trab und Galopp gemeinsam seit 2012 hinweisen“, sagt der Vorsitzende des Zucht- und Trabrennvereins Straubing, Josef Schachtner, der für die deutschen Trabrennvereine dieses Thema bearbeitet.

Vesper Galopp

Dr. Michael Vesper (Foto: german-racing.com)

„Enorm eingebracht in die Diskussion hat sich seit seinem Amtsantritt vor eineinhalb Jahren der Präsident des Galopper-Dachverbandes, Dr. Michael Vesper“, sagt Schachtner. „Ich bin froh und dankbar, dass Herr Dr. Vesper gangartübergreifend die Interessen des Galopprennsports und auch der Trabrennvereine bei den entscheidenden Gesprächen vertreten hat.“ Dr. Vesper sei es gelungen, das „Schwarze Peter-Spiel“ zwischen Bundes- und Landesministerien zu beenden. „So stelle ich mir eine Zusammenarbeit zwischen Trab und Galopp in Deutschland vor“, sagte Schachtner. Nach der Entscheidung der Bundesregierung geht die Gesetzesvorlage nun zur Beratung in den Bundestag. Dr. Vesper hält es für realistisch, dass die Änderungen zum Jahresende in Kraft treten könnten.

Mit der Neuordnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im Jahr 2012 haben die deutschen Pferderennvereine ein Anrecht darauf, dass sie nicht nur für die Rennwettsteuer auf die Totalisatorumsätze eine Rückerstattung erhalten, sondern auch aus der Buchmachersteuer. Mit fünf Prozent haben sowohl Pferderennvereine als auch Buchmacher ihren Totalisatorumsatz, bzw. ihren Buchmacherumsatz zu versteuern. Bis zu 96 Prozent der abgeführten Steuer erhalten Rennvereine wieder zweckgebunden rückerstattet. Mit den Einnahmen können die Kosten, die in Zusammenhang mit der Abhaltung von Renntagen und Pferderennen entstehen, finanziert werden.

Zwar haben Buchmacher mit Sitz im Ausland – und das sind fast alle großen Wettanbieter –bis dato die Buchmachersteuer in Deutschland abzuführen, allerdings war die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass es sich dann um eine Sportwettsteuer handelt, die nicht rückerstattungsfähig ist. Dadurch entgingen dem deutschen Pferderennsport jährlich mehrere hunderttausend Euro an notwendigen Finanzmitteln. Durch die Gesetzesänderung wird die Rückerstattung nun klar definiert. „Die Rückerstattung ist für die Rennvereine existenziell wichtig, um auch in Zukunft Leistungsprüfungen abzuhalten und dadurch die Pferdezucht zu fördern“, sagte Josef Schachtner.

Aufreger der Woche: (16.07.2019)

Vorlaufrennen zum Deutschen Stuten-Derby

 

S t e l l u n g n a h m e

Bei der Auslosung der Startplätze in den Vorlaufrennen zum Deutschen Stuten-Derby stellte sich nach dem Schluss der Auslosung heraus, dass das ordnungsgemäß als Starterin angegebene Pferd "Mass Finest", Trainer und Fahrer Jan Thijs de Jong, versehentlich nicht an der Auslosung teilgenommen hat.

Damit stellt sich die Frage, wie dieser Fehler behoben werden kann.

Nach § 73 Abs.7 Satz 5 ff TRO muss ein versehentlich im Starterfeld nicht aufgeführtes Pferd auf Antrag des Besitzers in das Starterfeld aufgenommen werden; das Pferd läuft dann ohne Wetten und hat den letzten Startplatz einzunehmen.

§ 73 Abs.7 Satz 5 ff TRO i.V.m. § 48 TRO führen dazu, dass in dem Vorlauf mit bisher 8 Startern das unberücksichtigt gebliebene Pferd den 9. Startplatz einnimmt und ohne Wetten läuft.

Allerdings bestimmt § 73 Abs.10 TRO, dass die Absätze 7 bis 9 nicht für Rennen mit mehr als zwei Einsatzterminen gelten.

Da das Traber-Derby mehr als zwei Einsatztermine aufweist, wäre die nachträgliche Aufnahme des vergessenen Pferdes in das Starterfeld des Vorlaufrennens nicht möglich, so dass dann die Auslosung der Starterplätze in allen Vorlaufrennen wiederholt werden müsste.

Bei einer solchen Wiederholung der Auslosung würden die durch die bisherige Auslosung zugewiesenen Starterplätze entfallen und durch die neu ausgelosten Starterplätze ersetzt. Geht man davon aus, dass mit der Auslosung der Rennvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Besitzer inhaltlich einschließlich der Starterplätze festgelegt worden ist, würde eine Wiederholung der Auslosung in die bestehenden Verträge zwischen den Besitzern und dem Rennveranstalter eingreifen.

Diese für alle Beteiligten belastende Rechtssituation und der dadurch bedingte Eingriff in bestehende Vertragsrechte der Besitzer kann dadurch vermieden werden, dass die in § 73 Ziff.10 TRO geregelte Nichtanwendbarkeit des § 73 Abs.7 TRO auf diesen Fall nicht bezogen wird.

Ein solches Ergebnis ist durch Auslegung zu rechtfertigen, da § 73 TRO von der „Begrenzung und Verminderung des Starterfeldes“ spricht und sich alle Regelungen dieser Vorschrift, insbesondere auch die Ziff.10, auf den Sachverhalt der Verminderung des Starterfeldes beziehen, also um belastende Eingriffe in die vertraglichen Rechte des Besitzers.

Bei der Aufnahme eines vergessenen Pferdes in das Starterfeld handelt es sich jedoch um die Korrektur eines Fehlers des Veranstalters, durch die Rechte des Besitzers nicht beeinträchtigt werden. Der Besitzer bedarf in diesem Fall daher nicht des Schutzes des § 73 Abs.10 TRO.

Der HVT ist daher der Meinung, dass § 73 Ziff.10 TRO auf diesen Fall der Erweiterung des Starterfeldes nicht anzuwenden ist und sich dieses Ergebnis durch die gebotene Auslegung in Anwendung der §§ 133, 157 BGB rechtfertigen lässt.

Nachdem der Besitzer mit dieser Lösung einverstanden ist und alle anderen Besitzer nicht tangiert werden, ist gegen eine solche Lösung nichts einzuwenden.

 

Info der Woche: (29.05.2019)

Fehlbuchungen bei Mahnerstellung

Die ZVS informiert:

"Zur Optimierung unserer Abläufe haben wir technische Veränderungen durchführen lassen. Bei diesem Vorhaben sind bedauerlicherweise viele Unstimmigkeiten entstanden, so wurden bspw. bei den Mahnläufen vom 10.04.2019 alle offenen Beträge angemahnt.

Dafür möchten wir uns entschuldigen. Wir arbeiten aktuell an den Korrekturen und hoffen, zukünftig Fehler dieser Art ausschließen zu können."

Aufreger der Woche: (21.02.2019)

Straubing

Für Gesprächsstoff sorgte die Entscheidung der Rennleitung, das im dritten Rennen der Straubinger Veranstaltung am Dienstag, 19. Februar, erst eingekommene Pferd „Serafino“ (Josef Sparber) nach Überprüfung zu disqualifizieren.

Begründet wurde die Disqualifikation mit einer Fahrspurveränderung im Einlauf mit Beeinflussung des Rennausgangs. Josef Sparber wurde von der Rennleitung wegen Verstoßes gegen § 84, Abs. 2 j) TRO i.V.m. § 83, Abs, 2 d) 1. TRO mit einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro und zwei Tagen Fahrverbot belegt. 

Für die besagte Veranstaltung galt die Trabrennordnung (TRO) in der Version vom 1. Mai 2016. Eine umfangreiche Reform der TRO mit bereits beschlossenen Änderungen befindet sich in der finalen Phase und unmittelbar vor der Umsetzung. Rechtskraft hat die neue TRO noch nicht erlangt. Die in o.g. Fall zur Anwendung gebrachten Regeln bleiben im Übrigen in der neuen TRO unverändert. 

§ 84, Abs. 2 j) besagt, dass ein Ausweisinhaber verpflichtet ist, nach Erreichen der letzten Einlaufgeraden (rot- weiße Einlaufmarke) seine Fahrspur einzuhalten. Eine Änderung der Fahrspur ist nur zum Überholen gestattet, wenn hierdurch andere Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Eine unbeabsichtigte Begünstigung stellt keinen Disqualifikationsgrund gem. § 83 Abs.-. 2 d) TRO dar.

§ 83 Abs.-. 2 d) besagt, dass ein Disqualifikationsgrund ein Regelverstoß ist, der den Ausgang eines Rennens beeinflusst hat, insbesondere

1. Verstöße gegen die Start- oder Fahrordnung (§ 84)

2. Verstöße gegen die Start- oder Fahrordnung des Fahrers eines Pferdes, wenn hierdurch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden

Josef Sparber hat in besagtem Rennen zweifellos gegen die Fahrordnung verstoßen. Er  hat auf der letzten Einlaufgeraden seine Fahrspur nicht eingehalten. Da der hinter ihm unsprünglich festsitzende Rudolf Haller mit „Nico Way“ in die freiwerdende Lücke stieß und als Zweiter eine bessere Platzierung erreichte, als sie ohne die Fahrspurveränderung möglich gewesen wäre, hat Josef Sparber überdies den Ausgang des Rennens beeinflusst.

Nun stellt sich die Frage, ob das Verhalten Sparbers auch disqualifikationswürdig war. Eine unbeabsichtigte Begünstigung stellt keinen Disqualifikationsgrund dar. § 84, Abs. 2 j) wurde schon Ende der Nuller-Jahre nach einer Reihe brisanter Fälle um diesen Passus ergänzt. 

Anders verhält sich der Fall freilich bei einer beabsichtigten Begünstigung. Der sog. „Stallprotest“ scheidet aus, da die Pferde Serafino und Nico Way weder den selben Besitzer noch den selben Trainer haben.

Da der HVT an der Entscheidung der Rennleitung erhebliche Zweifel hat, hat er gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss eingelegt. § 119, Abs. 4) TRO besagt, dass zur Einlegung der Berufung

a) der HVT als Ermittlungsorgan,

b) jeder Verfahrensbeteiligte, der durch die Entscheidung beschwert ist

berechtigt sind.

Die Satzung des HVT (inkl. der Trabrennordnung) ist derzeit auf der Homepage des HVT mit dem Vermerk „Satzung in Überarbeitung“ nicht abrufbar. Die Überarbeitung betrifft Änderungen in Satzung und Zuchtbuchordnung, die die HVT-Mitgliederversammlung im letzten Jahr beschlossen hat und die aufgrund neuer EU-Vorschriften notwendig geworden waren. Diese Beschlüsse sind mittlerweile vom anerkennenden Ministerium ohne jede Einschränkung genehmigt worden, was wiederum die Voraussetzung für die notarielle Einreichung der Neufassungen an das Registergericht war. Die Einreichung ist mitttlerweile vollzogen. Es wird zeitnah mit der Eintragung und Veröffentlichung der neuen Fassung gerechnet.

 

Info der Woche: (12.02.2019)

PMU

Pressemitteilung Wettstar:                                                      

Geldsegen für deutsche Rennvereine - 400.000 Euro Sondermittel von German Tote mit der Marke wettstar.de

Der deutsche Trabrennsport erhält im laufenden Jahr rund 400.000 Euro mehr Geld für Rennpreise, als dies bisher bekannt war. Die German Tote-Beiräte Gerhard Schöningh und Dr. Andreas Jacobs, das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen und der Hauptverband für Traberzucht konnten bei einem Treffen in Paris mit den Spitzen von France Galop, Le Trot und PMU eine Zusatzzahlung durchsetzen. 

Aus Mitteln von German Tote gibt es einen finanziellen Ausgleich, der den entstandenen Nachteil für die Besitzer und Züchter  größtenteils ausgleicht. Der deutsche Trabrennsport wurde bei diesen Gesprächen durch Heinz Tell und Josef Schachtner vertreten. 

Auslöser der Verhandlungen war die Reduzierung der PMU-Renntage und -Rennen im deutschen Trab und Galopp, was zu erheblichen Einbußen in den Einnahmen der Rennvereine und einer drastischen Einschränkungen im sportlichen Angebot geführt hätte.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Vertreter von German Tote, Direktorium für Vollblutzucht und Rennen und des Hauptverbandes für Traberzucht bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der deutschen PMU-Terminplanung an die französischen Zuchtverbände und PMU gewandt und auf Kompensation der Mittelausfälle für die deutsche Rennpferdezucht gedrängt. „Mit diesem Ergebnis haben wir mehr erreicht, als wir nach der Terminvergabe und bei unserem ersten Gespräch erahnen konnten“, sagt HVT-Präsident Heinz Tell. 

Ziel von PMU, German Tote und den Vertretern des deutschen Rennsports war es, die deutschen mit PMU verbundenen Rennvereine in die Lage zu versetzen, trotz der geringeren Anzahl von PMU-Rennen zumindest ein gleichwertiges sportliches Angebot und Rennpreise in vergleichbarer Höhe wie in der letzten Saison anbieten zu können.

„PMU und allen in den Verhandlungen beteiligten Personen war und ist wichtig, dass sich die Förderung des deutschen Trabrennsports durch PMU nicht auf einen einzelnen Standort, sondern auf die Rennbahnen fokussiert, die mit der Veranstaltung von PMU-Renntagen unseren französischen Partnern in besonderer Weise verbunden sind“, unterstreicht German Tote-Geschäftsführer Riko Luiking. Damit soll gewährleistet werden, dass Pferderennen in der Fläche erhalten bleiben und den Aktiven, Besitzern und Züchtern weiterhin finanziell ansprechende Rennen angeboten werden können.„Der Bestand des Angebots an deutschen Rennen ist auch für den Vertrieb unserer Marke „wettstar by PMU“ von großer Bedeutung“ erläutert Riko Luiking die Zielsetzung der Förderung.

Insgesamt werden mit Zustimmung von PMU dem deutschen Trabrennsport für Rennpreise 400.000 Euro zusätzlich zu den Rennpreisen in den 200 PMU-Rennen für die Rennsaison 2019 zur Verfügung gestellt. Daneben bleibt es weiterhin bei der Kostenübernahme für Totalisatorbetrieb, Bilderstellung und der Distribution der Bilder durch German Tote mit der Marke „Wettstar“.

Über die Details wurden am Mittwochabend die mit PMU zusammenarbeitenden Rennvereine durch Geschäftsführer Riko Luiking und Hans L. Matthiessen von der German Tote Service und Beteiligungs GmbH informiert. German Tote ist als Tochterunternehmen von PMU für die Abwicklung der Rennpreisbezuschussung verantwortlich.

Das neue Förderprogramm:

1.    Die Rennvereine Berlin-Karlshorst, Dinslaken, Mönchengladbach und Straubing können als Saisonhöhepunkt ein mit 20.000 Euro dotiertes Rennen ausschreiben. Rennpreise und Züchterprämien werden zu einem Großteil aus Förderungsmitteln dem jeweiligen Rennverein zur Verfügung gestellt.
2. Zu gleichen Konditionen erhalten die vier Rennvereine Fördermittel für ein weiteres mit 8.000 Euro dotiertes Rennen.
3. Die Rennvereine in Gelsenkirchen und München erhalten eine Förderung der jährlichen Hauptereignisse Bild-Pokal, St. Leger, Preis des Winterfavoriten, Münchner Pokal, Großer Preis von Bayern und Hacker-Pschorr Bayern-Pokal. Damit soll die Austragung dieser Traditionsprüfungen gesichert werden.
4. Berlin-Mariendorf hat bereits sein Jahresprogramm um zahlreiche höher dotierte Rennen erweitert. Gegenwärtig wird abgestimmt, wie Förderungsmittel für den Berliner-Trabrennverein verwendet werden.
5. Als Ersatz für die Trials der Derby-Vorprüfungen und in Ergänzung der Rennen in Hamburg und Berlin-Mariendorf wird den Bahnen in München und Gelsenkirchen ein Rennpreiszuschuss für jeweils drei Rennen für Dreijährige in den Monaten April bis Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Diese Rennen sollten mit Gewinnsummenbeschränkung ausgeschrieben werden und so neben der klassischen Route einen zweiten Weg zum Derby ermöglichen.
6. PMU-Lunch-Races an den Wochentagen (Montag bis Samstag) haben 2019 ein Angebot von nur drei PMU-Rennen. Zur Verbesserung der Rentabilität dieser Renntage erfolgt eine Förderung für weitere Rennen. Diese Rennen können am jeweiligen PMU-Renntag ausgetragen werden oder alternativ zur Rennpreiserhöhung an anderen Renntagen des Rennvereins verwendet werden.
7. Le Trot verlangt auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen eine Mindestanzahl von Trotteur-Francais-Rennen. Diese Verpflichtung konnte der deutsche Trabrennsport bisher nicht annähernd erfüllen. Diese Rennen können auch 2019 als PMU-Rennen ausgeschrieben und ausgetragen werden. Alternativ kann jeder Rennverein an seinem Renntag nach den PMU-Rennen oder an anderen Renntagen Trotteur Francais-Rennen mit einem Rennpreis von 2.500 Euro ohne jedes eigene finanzielle Engagement durchführen. Der Verein erhält von German Tote und aus dem PMU-Pool des HVT für jedes durchgeführte TF-Rennen (außerhalb von PMU-Rennen) die Rennpreise finanziert. In diesen Rennen werden keine Einsätze erhoben, den Besitzern werden keine Gebühren für Einfuhr und Ausfuhr im Ausland stationierter Pferde in Rechnung gestellt. Die Förderung umfasst zunächst 30 TF-Rennen, wird aber voraussichtlich auf bis zu 50 TF-Rennen erweitert.
8. Für PMU-Rennen an Sonntagen, Feiertagen und in den Abendstunden ist keine weitere Förderung erforderlich. Es werden dem Rennverein wie bisher die Rennpreise für die PMU-Rennen erstattet.

 

WETTSTAR ist die Plattform der German Tote Service- und Beteiligungs GmbH

Die German Tote Service- und Beteiligungs GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Betriebsgesellschaft der Galopp-Rennvereine (BGG), dem Zusammenschluss der wichtigsten deutschen Galopprennvereine und der französischen Wettgesellschaft PMU (Mehrheitsgesellschafter).

German Tote kooperiert mit dem deutschen Galopp- und Trabrennsport, ausländischen Rennsportverbänden und Totalisatorunternehmen und betreibt www.wettstarpferdewetten.de

Kontakt/bei Rückfragen:

Michael Hähn

Redaktion/Öffentlichkeitsarbeit

Public Relations

GERMAN TOTE

Service- u. Beteiligungs GmbH

Marktstraße 23

31535 Neustadt a. Rbge.

Mobil: +49 176 1111 7080

Fax: +49 322 23 79 64 09

Email: haehn@germantote.de  

Web: www.wettstar-pferdewetten.de

Aufreger der Woche:

Rennen in Magdeburg (21.12.2018)

Es ist eine Obliegenheitspflicht der Rennveranstalter, ihre Renntermine zu beantragen. Es ist seit vielen Jahren ständige Übung, dass die Vergabe der Renntermine im Rahmen einer Terminkoordinierungskonferenz in Absprache und Abstimmung mit den acht in Deutschland regelmäßig veranstaltenden A- und B-Trabrennveranstaltern vergeben werden. Der HVT ist zwar am Ende zuständig für die Genehmigung der Rennen sowie deren Termine, fungiert bei dieser Konferenz zunächst aber erst einmal als Gastgeber und Moderator.

Dieser Obliegenheitspflicht der (am besten frühzeitigen) Beantragung ihrer Renntermine (übrigens eine Bring- und keine Holschuld) kommen auch die meisten der C-Bahn-Veranstalter in sehr verantwortungsbewusster Manier nach. So lagen der Terminkoordinierungskonferenz am 10. November 2018 die Anträge von Duhnen, Stove, Drensteinfurt, Quakenbrück, Rastede und Bedburg-Hau vor, deren Wunschtermine von der Konferenz dann auch sämtlich positiv beschieden worden sind und für die zudem darüber hinaus noch TV-Übertragungen vereinbart wurden.

Am Ende des Tages gab es einen Terminkalender für 2019, der sowohl bei der individuellen Verteilung der Termine, der Zuordnung bei den gehobenen und den PMU-Rennen sowie in Hinblick auf die regionale Ausgewogenheit und den vorhandenen Startpferdebestand allgemeine Akzeptanz unter den Trabrennveranstaltern erfahren hat - und genau deshalb so wie von der Konferenz beschlossen vom HVT genehmigt worden ist.

Es gilt des Weiteren auch immer, dass der HVT im Nachgang zur Konferenz keine zusätzlichen Renntermine und Rennen mehr genehmigt, ohne dass sich die betroffenen A- und B-Trabrennveranstalter einer Region dazu erklärt und Stellung genommen hätten.

Der Magdeburger Renn-Verein e.V. hatte nach der Konferenz für die nachfolgenden Termine Trabrennveranstaltungen und Rennen beantragt:

1.        27.04.2019     4 Rennen
2.        30.05.2019     4 Rennen
3.        22.06.2019     4 Rennen

Der HVT hat dazu vor allem die ständigen Trabrennveranstalter aus dem Westen sowie aus Hamburg und Berlin um Stellungnahme und Rückäußerung gebeten, weil von hier aus die meisten der Magdeburger C-Bahn-Starter generiert werden und aus den dargelegten grundsätzlichen Erwägungen ohne eine einvernehmliche Lösung mit diesen Trabrennveranstaltern und gegen deren Interessen keine weiteren Renntermine genehmigt werden würden.

Dazu hat der Berliner Trabrenn-Verein e.V. mitgeteilt dass er "einer Durchführung von vier Trabrennen des Magdeburger Rennvereins am 30. Mai nicht zustimmen" könne, weil er selbst  "am 26. Mai fünf PMU-Rennen und einen Lauf zur Newcomer-Serie sowie am 2. Juni den 1. Warm-up zum Buddenbrock, einen Lauf zur Silber-Serie und einen Lauf zur Goldserie gutdotierte und hochwertige Rennen veranstalten würde und diese Durchführungen nicht gefährden möchte, weil ihm ansonsten das jeweilige Rahmenprogramm wegzubrechen" drohe. Der BTV regte als grundsätzlichen Kompromiss zur Genehmigungsfähigkeit aller beantragten Magdeburger Renntermine eine Begrenzung auf zwei Trabrennen pro Veranstaltung unter Maßgabe des Verzichts auf Teilung eines oder beider Rennen an und schlug vor, den von Magdeburg am 30.5.2018 beantragten Renntermin unter der Maßgabe einer solchen Begrenzung zu genehmigen.

Der Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e.V. hat sich dahingehend eingelassen, dass "insbesondere die Termine des Magdeburger Rennvereins am 27.4. und 22.6.2018 ein sehr großes Problem" für ihn darstellen würde", er aber "schweren Herzens mit dem Kompromissvorschlag, höchstens zwei Trabrennen in Magdeburg an den beantragten Terminen durchzuführen", einverstanden wäre.

Das Hamburger Trab-Zentrum e.V. (HTZ)  hat erklärt, dass es gegen den Termin am 27.04.2019 keine Einwendungen erheben würde, am 30.05.2019 einem Kompromiss mit der Begrenzung auf zwei Trabrennen zustimmen würde, "keinesfalls aber einer Veranstaltung am 22.06.2019, denn an diesem Tage habe man eine Veranstaltung gemeinsam mit der ATG und könne deshalb Trabrennen in Magdeburg nicht zustimmen".

Die vorgetragenen Argumente überzeugen durchaus, zumal gerade diese Veranstalter - wie auch alle anderen "regelmäßigen" - mit hohem finanziellen Aufwand denjenigen qualitätsvollen Trabrennsport an mehr als 170 Renntagen rund ums Jahr sicherstellen, der zu seinem substantiellen Erhalt notwendig ist.

Diese Einwendungen der ständigen Trabrennveranstalter zugrunde gelegt, ergab sich für die Genehmigungsfähigkeit der vom Magdeburger Renn-Verein e.V. beantragten Termine folgendes Bild:

1.        27.04.2019     2 Rennen - bei erklärtem Verzicht auf Teilung eines oder beider Rennen
2.        30.05.2019     2 Rennen - bei erklärtem Verzicht auf Teilung eines oder beider Rennen
3.        22.06.2019     keine Rennen

Auch ein früherer Terminantrag (zur Terminkonferenz am 10.11.18) des Magdeburger Renn-Vereins hätte im Übrigen zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Hierbei sei noch einmal ausdrücklich betont, dass die Verdienste der C-Bahn-Veranstalter völlig außer Frage stehen. Sie vor allem schaffen es, neues Publikum zu generieren. Sommerurlauber, Neugierige, auch ehemalige Skeptiker, sind durch die C-Bahn zum Sport gekommen, sind hängengeblieben. Die Veranstaltungen "auf dem Lande" gleichen oft Volksfesten, die die ganze Familie begeistern. Die Basis dafür schaffen jedoch andere.

INFO der Woche (29.11.2018)

Ab 1. Dezember ist die ZVS wieder voll besetzt

In den vergangenen Wochen kam es in der Zentralen Verrechnungsstelle (ZVS) infolge von Personalvakanzen immer mal wieder zu Engpässen. Anliegen und Aufträge konnten nicht mit der gewohnten Pünktlichkeit bearbeitet werden. Zum 1. Dezember wurden offene Stellen neu und kompetent besetzt. Die Mitarbeiter der ZVS, die wir im Anschluss kurz vorstellen, stehen telefonisch Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:30 bis 15:00 sowie am Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr zur Verfügung.

Gabriele Galinski       Telefon +49 (30) 743048-115   gabriele.galinski@hvt-zvs.de

Neslihan Koc            Telefon +49 (30) 743048-118   neslihan.koc@hvt-zvs.de 

ZVS 3
J. Saalfrank
Koc
 
Gabriele Galinski Jürgen Saalfrank (GF) Neslihan Koc
 
 
   
     

INFO der Woche: (20.11.2018)

Zusätzliche PMU Rennen

Für Irritationen sorgte die Mitteilung, dass zusätzliche PMU-Rennen aus Frankreich für den deutschen Sport in 2019 zur Verfügung stehen.

Nach unseren vorläufigen Informationen handelt es sich hauptsächlich um jeweils zwei Rennen, die an elf Sonntagen dem eigentlich vorgesehenen Programm vorgelagert werden (Beginn 11.15 Uhr), so dass einer Übertragung in Frankreich nichts im Weg stehen sollte. An fünf Sonntagensind auch Termine am Abend betroffen (im positiven Sinn) und ein Abendrenntag wird wohl komplett von Galopp zu Trab wechseln. 
Wir möchten aber ausdrücklich einer Veröffentlichung von Einzelheiten nicht vorgreifen, da diese erst nach zeitnah erwarteter Abstimmung zwischen HVT und den Vereinen möglich ist, und nur den von uns gewonnenen Eindruck wiedergeben, dass die Nachverhandlungen des HVT mit den Franzosen sehr positive Ergebnisse gebracht haben. 

INFO der Woche:(01.11.2018)

Neuausrichtung der PMU-Rennen auch in Deutschland

Einige drastische, indes unvermeidbare Änderungen und Einschnitte wird es ab der Saison 2019 bei den PMU-Rennen geben. Die PMU wird ihr Angebot sowohl im Inland als auch in den weltweiten Partnerländern zurückfahren bzw. neu ausrichten oder, wie beispielsweise in Südamerika, ganz einstellen. Hintergrund der Reform, die das neu bestellte Management der PMU konzipiert hat, sind die seit mittlerweile drei Jahren auf dem Sektor Pferdewette rückläufigen Umsatzzahlen.
Das Angebot wird ab 2019 spürbar gestrafft, der Fokus liegt klar auf Rennen im französischen Inland. Auf die ausländischen Partner der PMU kommt eine Reduzierung der Rennen (nicht Veranstaltungen) von durchschnittlich 45 Prozent zu. Die PMU-Rennen im Ausland, auch in Deutschland, werden zu einem Großteil zu den sogenannten Randzeiten (Vormittag oder später Nachmittag/Abend) gelaufen. Während die Anzahl der deutschen PMU-Veranstaltungen nur geringfügig zurückgeht, werden allerdings pro Renntag nur noch drei, maximal vier PMU-Rennen abgehalten.
Um den Terminplan 2019 aus Sicht der deutschen Traber zu optimieren, laufen derzeit intensive Verhandlungen sowohl mit anderen Ländern als auch Vertretern des deutschen Galopprennsports, um den ein oder anderen Termin sinnvoll zu tauschen. Der HVT hofft, Mitte bis Ende November ein endgültiges Termintableau für 2019 veröffentlichen zu können.

INFO der Woche (31.10.2018)

Für Verwirrung und Missverständnisse sorgte in den vergangenen Wochen die Erhebung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze auf Leistungen des HVT. Deshalb möchten wir an dieser Stelle  noch einmal ein paar erklärende Worte zu diesem Thema veröffentlichen.

Es wurde vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften I in Berlin am 28. September 2015 ein Umsatzsteuerbescheid für 2012 erlassen, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt und künftig auch betragen wird. Die unterschiedlichen Steuersätze richten sich nach der Zuordnung der vom HVT erbrachten Leistung zu Zucht- oder Rennbetrieb. So werden alle Leistungen, die dem Verzeichnis nach dem Zuchtbetrieb zugeschrieben werden, weiterhin mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % bedacht. Alle weiteren Leistungen werden dem Rennbetrieb zugeordnet und unterliegen somit dem neuen Regelsteuersatz von 19 %. Nachstehend ist eine Liste mit den häufigsten Praxisbeispielen aufgeführt. Darüber hinausgehende Anfragen werden wir gerne individuell beantworten.

Leistungen, die dem Zuchtbetrieb zugeordnet werden und somit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen:  

Beispiele

 x Aus- bzw. Einfuhr für den Zuchtbetrieb (z.B. Bedeckung/Hengste)
 x Fohlenaufnahme
 x Eintragung Besitzwechsel in das Besitzer-Register
 x Ausstellung Deckergebnisschein
 x Ausstellung Pferdepass
 x Bearbeitung einer Deckliste
 x DNA Bluttypenkarte

 

Leistungen, die dem Rennbetrieb zugeordnet werden und somit dem neuen Steuersatz von 19 % unterliegen:

Beispiele

x Aus- bzw. Einfuhr für den Rennbetrieb
x Aufhebung der Sperre eines Trabers
x Anerkennung einer ausländischen Jahreslizenz Berufsfahrer
x Amateurfahrer-Lehrgangsgebühren + Interimsausweis
x Trainingsliste pro Pferd
x Rennfarben-Eintragung
x Alle Lizenzen
x Anerkennung ausländischer Trainer-Ausweis
x Wiederholungsprüfung (Theorie)
x Aufhebung Sperre o. Ausschließung
x Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Lehrgang
x Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Prüfung
x Bearbeitung eines Dopingfalles (Trainer)
x Breeders Crown Nominierungen
x Zirkelserie
x Bezugsgebühren TRK

 

Thema:  Derby-Auktion 2018

Für reichlich Diskussionsstoff sorgte die Entscheidung der Equine Marketing GmbH, der Veranstalterin der Derby-Auktion 2018 in Berlin, mit dem Auktionsergebnis - unter Berufung auf Datenschutzbestimmungen - keine Käufer bekanntzugeben. Veröffentlicht wurden lediglich die Kaufpreise. Dauerhaft unbekannt bleiben die Käufer der zugeschlagenen Jährlinge allerdings nicht, da jede Umschreibung eines im HVT-Register eingetragenen Trabers in den wöchentlich erscheinenden Verbandsmitteilungen (Trabrennkalender) öffentlich bekanntgegeben wird. Die Redaktion von mein-trabrennsport.de hat die Umschreibungen nun über mehrere Wochen verfolgt und damit ein eigenes, inoffizielles Auktionsergebnis erstellt. Bis einschließlich 14.03.19 wurden von den 74 zugeschlagenen Jährlingen 51 bisher auf neue Besitzer umgeschrieben. mein-trabrennsport.de wird die Liste laufend vervollständigen und monatlich eine aktualisierte Version veröffentlichen.

Inoffizielles Ergebnis der Equine Derby-Auktion Berlin am 04.08.18

Anmerkung: Dieses Ergebnis wurde nicht vom Veranstalter erstellt, es ist nicht offiziell und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Nr. Pferd H/S Vater Preis € Käufer lt TRK
1 Chocolina S The Bank 2.500
2 Petra H S Timoko 6.000 Ditte Johnsen
3 Paluccia S Brioni 3.000 Thomas Hierl
4 Feel the Magic S Broadway Hall 19.000 Daniel Kraus/Rainer Hebenstreit
5 King Beuckenswijk H Urban Beuckenswijk 4.500 Sabine Cuk/Marco Schindler
6 Kristy Scott S Tucson 5.500
7 Tyron Hill H Trixton 33.000
8 Quarter Hennessy H Her comes Joey 5.000 Günter Schiefelbein
9 Blind Date S Charly du Noyer - nicht vorgestellt
10 Decksprung von Creatine        
11 Stephen Universe S Pastor Stephen 7.500 Cees van Faber
12 Namur Boko H SJ’s Caviar 22.000
13 Pelestrina S Brioni 5.000
14 Karl Schermer H Varenne - nicht vorgestellt
15 Maharadscha Kumar H Maharajah 50.000
16 Joyful Photo S Sam Bourbon 3.000 Antonia und Christian Seidemann
17 Power Snatch H Love You 16.000 Andre Pögel /Angela Hahn
18 Saltimore H Baltimore As 11.000 Andreas Vergos
19 Everything Now H Magnificent Rodney 10.000 Stoetenj Boszorg BV
20 Sir Black Jack S H Donato Hanover 39.000
21 Kane Scott (SE) H Russel November 8.000 Pine Point Equine GmbH
22 Hevean On Earth H Ready Cash 85.000
23 Ronin H Muscle Mass 8.000
24 Quara Mai S Nevele Wood 3.000 Thomas Bresk
25 Piano Express H Experess Merett 5.500 Wolfgang Campregher
26 Major Sheba H H Nad Al Sheba - nicht vorgestellt
27 Invictus BR H Brad De Veluwe 9.500 Gerd, Tanja und Soshana Fütings
28 Toto Barosso H Ready Cash 140.000 Lief Bergwall
29 Perfect Guy H SJ’s Photo 26.000 Ulrich Mommert 
30 Patron Viking H Pastor Stephen 36.000
31 Peony (SE) S Brioni 4.500 Stall Oberkracher
32 Kiwi Fortuna S Muscle Massive 8.500 C. Schröder/W. Moschner
33 Queen To Play S Pastor Stephen 8.500 Berta Klemm-Leibold
34 Key West Newport H Muscle Massive 15.000 Hermann Lehner
35 Prosperous S H Muscle Hill 95.000 Marion Jauß
36 Scully Victory As S Muscle Yankee 13.000 C. Schröder/W. Moschner
37 Business Class H Love You 22.000 Ulrike Griesbeck
38 Quelle Fleur S Abano As 6.000
39 St. Paula S Donato Hanover 12.000
40 Decksprung von Sebastian K     2.500  
41 Ready Heuvelland (umbenannt in Taste of Diamonds) H Ready Cash 55.000 Morten Staal Jensen
42 Gold Cap BR H Prodigious 8.000 Thomas Freitag
43 Baltimore Beach H Ganymede 30.000
44 Charming de Luxe H Credit Winner 9.500 Hermann Lehner 
45 Just Sam H Sam Bourbon 4.000
46 Black Jack H Prodigious 24.000 Markus Monstein
47 Golden Bird H H Baltimore As 5.000 Thomas Bresk
48 Kaitlin Way Scott S Ready Cash 80.000 Theorema Scandinavia AB
49 Sundance H Gustav Diamant 5.000 Knick AB
50 Allentown H Muscle Yankee 9.000
51 Kelcy Beukenswijk S Urban Beuckenswijk 5.500 Nadine und Stefanie Skoruppa
52 Black Cash H Ready Cash 180.000 Christian Isliker und R. Thomaskamp
53 Babba Goldman H Uniclove - nicht vorgestellt
54 Normally S Infinitiv 5.500 Jaime Morro Pons
55 Beppi Santana H Odessa Santana 17.000
56 Zhunder S H Cantab Hall 35.000 Christian Isliger und R. Thomaskamp
57 Natorp Bo (SE) H Andover Hall 36.000
58 Kensington H Cristal Money 16.000
59 Killian H Muscle Hill 140.000 Reima Kuisla Stable Oy
60 Quinar H Dream Vacation 6.500
61 Jeopardy S The Bank 3.000 Conrad Lugauer
62 Glide be Lucky As S Lucky Chucky 8.000 Henry Burmester/Dick Hogenboom/Bernd Sahling/Jürgen Wedemann/Stefan  Möwes
63 Mister Joni H H Timoko 9.000 Siegfried Hahn/Gerhard Sporrer/Harald Peitz
64 Lady Jaqueline S Maharajah 28.000 Hermann Lehner
65 Quattro Power H Dream Vacation 5.500
66 Summertime S S Muscle Hill 55.000 Theorema Scandinavia AB
67 Speedway H Sir Karan 3.500 Nico Böker
68 Better Be Royal S Royal Dream 75.000 Karla Walek
69 Lady Dyanne S Offshore Dream 5.000
70 Decksprung von Southwind Frank     8.500
71 Golden Times S Muscle Mass 50.000
72 Straight Flush H Pastor Stephen 14.000 Hans Brocker
73 Ruby Barosso S Charly du Noyer 15.000
74 Kaiserhof Newport H Cantab Hall 33.000 Hermann Lehner
75 SJ’s Midnight S SJ’s Photo 10.000 Kurt Pritsch und Gerhard Sporrer
76 Lano Express H Express Merett 6.500 H. Hinke/Z. Trsek/Van Dijk
77 Forza Laser H Love You 12.000 Ulrich Mommert 
78 Quality Control S Nevele Wood 2.500 Peter Kahn
79 Kane Fortuna H Explosive Matter 10.000 Victoria Sdruzeni, CZ
80 Bajaro BR H Maharajah 10.000 Kurt Pritsch und Gerhard Sporrer
81 Quartmajor H Abano As 22.000 Joh. Holzapfel/RG-Pferdesport

Angebot lt. Katalog:                                               78 Jährlinge (75 DE / 3 SE) + 3 Decksprünge

vorgestellt u. zugeschlagen:                                  74 Jährlinge (71 DE / 3 SE) + 3 Decksprünge 

umgeschrieben auf neuen Besitzer lt. TRK:           51 Jährlinge (DE)

(Stand: 14.03.19 – TRK Nr. 10/19)

Thema  (KW 41)

Fake Newsletter

Wie so oft, irrt der Herausgeber des Newsletter einmal mehr, wenn er, wie am 09.10.18 geschehen, behauptet, dass der HVT seine Gemeinnützigkeit verloren hätte. 
 
 Fakten-Check:

  • Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin erlässt am 28. September 2015 einen Umsatzsteuerbescheid für 2012, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt.
  • Der HVT legt dagegen Einspruch ein und beantragt die Veranlagung der Umsatzsteuer 2012 in der Form, wie sie in allen Jahren davor vom HVT erklärt worden ist, weil die an den HVT vergüteten Leistungen unmittelbar der Förderung der Tierzucht oder der Leistungsprüfung in der Tierzucht dienen und folglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG unterliegen.
  • Dem steht oder stand nach Auffassung des HVT auch die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Veranstaltung von Trabrennen nicht entgegen, weil sich diese ausschließlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung eines die Trabrennen tatsächlich ausrichtenden Rennveranstalters befasst. Vorliegend geht und ging es indessen um die umsatzsteuerliche Behandlung des HVT als Dachverband, der selbst keine Rennen veranstaltet. Sofern die vom HVT erbrachten Leistungen mit der Teilnahme an Leistungsprüfungen zusammenhängen, kann und konnte die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes daneben immer auch auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG gestützt werden.
  • Nachdem das zuständige Finanzamt den Einspruch des HVT abgewiesen hat, reicht der HVT vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Festlegung des Steuersatzes 2012 ein.
  • Die Klage wurde jetzt vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der HVT hat sich dagegen entschieden, gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine solche hätte nach Ansicht einer der renommiertesten Steuer- und Wirtschaftsrechtskanzleien des Landes nur eine 10% Chance auf Erfolg gehabt.

 Ergebnis:
 Das Finanzamt für Körperschaften I hat im Ergebnis durch die Umsatzsteuersonderprüfung 2012 faktisch neues Recht geschaffen, indem es den ermäßigten Steuersatz von 7 % für bestimmte - keinesfalls für alle - Leistungen des HVT, so wie sie während vieler Jahre ständige und auch vom zuständigen Finanzamt gebilligte Übung war, abgeschafft. Das verschafft dem Fiskus natürlich beträchtliche Mehreinnahmen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat diese Vorgehensweise mit seiner Klageabweisung sanktioniert.  

Mit einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat das alles nichts zu tun, diese war weder Gegenstand des Umsatzsteuerbescheides des Finanzamtes noch des gerichtlichen Verfahrens.

Thema  (KW 39)

Darf ein Rennteilnehmer das Geläuf wieder verlassen?

Im Trotto-Forum wird dieser Tage gemutmaßt, dass ein Gespann, welches ohne Begleitung der Rennleitung das Geläuf verlässt, seine Startberechtigung verwirkt. Ist das so? Antwort: Nicht ganz. Hilfreich ist wie so oft ein Blick in die aktuell gültige Trabrennordnung (Stand 01.05.2016). Geregelt ist der Fall unter § 81 - Startordnung, Absatz 1: Befinden sich Teilnehmer für das nächstfolgende Rennen auf dem Geläuf, können sie es nur zum Innenraum verlassen. Die Rennleitung kann hiervon in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Startberechtigung.
 
 Im Klartext bedeutet dies, dass Teilnehmer, die das Geläuf zur Parade betreten haben, dieses nicht mehr nach außen verlassen dürfen, zumindest nicht ohne Genehmigung der Rennleitung. Für das Verlassen des Geläufs kann es verschiedene Gründe geben: die typischen sind Geschirrdefekt, Reifendefekt oder Eisenverlust. Unabdingbar ist das Inkenntnissetzen und die Genehmigung der Rennleitung. Eine Begleitung durch die Rennleitung ist indes nicht zwingend erforderlich, wird aber in der Regel gehandhabt.
 
 Einen aktuellen Fall gab es am Breeders-Crown-Sonntag in Berlin-Mariendorf. Kurz vor dem Start zum Hauptlauf der zweijährigen Stuten hatte sich das Pferd Jacky Bros ein Eisen abgetreten. Fahrer Jaap van Rijn zeigte der Rennleitung den Eisenverlust an und begab sich in Begleitung des Rennleitungswagens Richtung Stallausfahrt. Nach dem Verlassen des Geläufs wurde das Gespann von zwei Rennleitern in den Stall begleitet. Die Rennleiter blieben während des gesamten Beschlagvorgangs im Stall und begleiteten das Gespann anschließend zur Bahn zurück. Eine etwaige Zuwiderhandlung, die zum Verlust der Startberechtigung hätte führen können, lag nicht vor.

Thema (KW 38)

Satzungsänderungen und deren Folgen…oder auch nicht!

Es ist immer wieder bestürzend, auf welch fatale Weise ohne jede Grundlage Stimmungsmache im Internet betrieben wird. Ein Beispiel hierfür ist die jüngst dort zu lesende Veröffentlichung:

 

„Züchtern mit Wohnsitz im Ausland, die deutsche Traber züchten, soll der Zugang zur Mitgliedschaft verwehrt werden.

Das Präsidium ist offenbar willens, mit diesem Beschluss die deutsche Traberzucht weiter zu schwächen. Erheblich weniger Fohlengeburten werden sich eklatant auf die zukünftige Dotierung des Deutschen Traber-Derbys und der Breeders Crown-Rennen auswirken. Statt Kooperation wählt man des persönlichen Wohles einiger weniger die Isolation.
 Das sollten die Mitglieder nicht zulassen.“

 

Der Verfasser nimmt  - vermutlich - Bezug auf die Einführung der neuen EU-Tierzuchtverordnung(EU) 2016/1012, die einige inhaltliche und formelle Anpassungen des HVT-Regelwerks notwendig macht. Die sich daraus ergebenden vermeintlichen Konsequenzen sind allerdings von Grund auf falsch und haben in ihrer Darstellung zu großer Unsicherheit bei vielen (ausländischen) Züchtern geführt. Diese möchten wir an dieser Stelle gerne ausräumen.

  1. Der Artikel impliziert, dass künftig sämtliche Züchter ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen, um ihre Fohlen als deutsche Inländer registrieren zu lassen. Dies war nie so und wird auch in Zukunft nicht so sein. Es ist vollkommen unverständlich, wie der Verfasser auf eine solche Schlussfolgerung kommt.
  2. Der Artikel spricht von einer eklatanten Veränderung bezüglich der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim HVT. Auch diese ist keinesfalls gegeben. Zur Erläuterung:

In § 8, Abs.1 der bisher geltenden Satzung steht: Jeder Züchter, der zur Mitwirkung an einwandfreier züchterischer Arbeit bereit ist, hat das Recht auf Erwerb der Mitgliedschaft. Züchter im Zuständigkeitsbereich des HVT im Sinn dieser Bestimmung ist, wer nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO im Züchterregister des HVT eingetragen ist und (….)

 

Der Zuständigkeitsbereich des HVT ergibt sich aus der sachlichen und räumlichen Zuständigkeit, die in §1 definiert ist:

Abs.3. Der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen

Abs 4. Der sachliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Tierart Pferd, Rasse Deutscher Traber.

Somit konnten bislang nur Züchter, die ihren Betriebssitz in Deutschland oder der Republik Polen haben, Mitglied des HVT werden

Folgende Neuerung soll auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden: Jeder Züchter, mit Betriebssitz innerhalb des geographischen Gebietes, der zur Mitwirkung an einwandfreier züchterischer Arbeit bereit ist, hat das Recht auf Erwerb der Mitgliedschaft. Züchter im Zuständigkeitsbereich des HVT im Sinn dieser Bestimmung ist, wer nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO im Züchterregister des HVT eingetragen ist und (…)

 

Das geographische Gebiet sowie die daran gebundene Zuständigkeit des HVT werden weiterhin in §1, Abs. 3 und §1, Abs.5 definiert:

Das geografische Gebiet  erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen

Der Zuchtverband ist im genehmigten geografischen Gebiet zuständig für die Führung des Zuchtbuches sowie die Aufsicht über die vom HVT mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragten Rennveranstalter

Diese Konkretisierung des ohnehin schon bestehenden Passus wurde vom Ministerium für Landwirtschaft in Brandenburg – der für den HVT zuständigen Aufsichtsbehörde - gefordert. Grundlage dieser Forderung ist die Verordnung (EU 2016/1012) Anhang I, Teil 2, 1 e, nach dem das Zuchtprogramm Angaben zum geographischen Gebiet, in dem es durchgeführt wird, enthalten muss.

Eine Änderung der gegenständlichen Abschnitte würde also lediglich in der Begrifflichkeit durch die Ersetzung des räumlichen Zuständigkeitsbereiches durch das geographische Gebiet erfolgen. Inhaltlich bleibt die auch bisher geltende Vorgabe für HVT-Mitglieder, ihren Betriebssitz in Deutschland oder Polen haben zu müssen, unverändert bestehen. 

Der hier dargestellte Sachverhalt belegt wieder einmal, dass es nicht zielführend ist, Informationen aus zweiter (oder dritter) Hand blind zu vertrauen. Vielmehr ist es dagegen sinnvoller, sich bei Unsicherheiten und konkreten Fragestellungen direkt an den HVT zu wenden – wir möchten allen hiermit nochmals ausdrücklich anbieten, dies jederzeit zu tun.

Zum Start ein Thema, das im wahrsten Sinne des Wortes für viel Aufregung sorgte.

Thema (KW 37)

Was ist ein Ad-hoc-Fahrverbot?

Bei der St.Leger-Veranstaltung in Gelsenkirchen griff die Rennleitung zu einem drastischen Mittel. Sie belegte Stefan Schoonhoven nach dem zweiten Rennen mit einem 30-tägigen Ad-hoc-Fahrverbot und einer Geldbuße von 500 Euro. Schoonhoven durfte schon seine Fahrt im dritten Rennen nicht mehr ausführen und stieg auch im weiteren Verlauf des Renntages nicht mehr in den Sulky. Was war geschehen? Im zweiten Rennen war Robin Vercammen mit seinem Pferd "Esprit d'Albigny" nach etwa 700 Metern zu dicht auf das Gespann Hour of Power/Stefan Schoonhoven aufgefahren und verursachte dadurch am linken Sulkyrad von Schoonhoven einen 'Platten'. Daraufhin übte Stefan Schoonhoven Selbstjustiz und schlug Robin Vercammen, dessen Pferd bei dem Auffahrmanöver galoppierte und disqualifiziert wurde, weit hinter dem Feld mit der Peitsche auf den Rücken.

Nach Ansicht der Rennleitung hatte Stefan Schoonhoven mit seiner Aktion das Ansehen des Trabrennsports während des Renntages in grober Weise geschädigt und damit eine Voraussetzung für ein Ad-hoc-Fahrverbot gem. § 141, Abs. 1 b) TRO erfüllt. Im Gegensatz zu einem normalen Fahrverbot, das erst nach Ablauf der einwöchigen Berufungsfrist terminiert wird, tritt das Ad-hoc-Fahrverbot mit dem Ausspruch des Fahrverbots durch die Rennleitung in Kraft. Gemäß TRO beträgt das Ad-hoc-Fahrverbot mindestens einen Monat. Die Rennleitung ging im Fall Schoonhoven also nicht über das Mindest-Straßmaß hinaus.

Stefan Schoonhoven ist dem Ad-hoc-Fahrverbot indes nicht wehrlos ausgesetzt. Er hat die Möglichkeit, den Vorsitzenden des Rennausschusses anzurufen. Gem. § 143, Abs. 3 TRO kann der Vorsitzende des jeweils vom HVT angerufenen Rennausschusses in dringenden Fällen auf formlosen Antrag der Verfahrensbeteiligten die Aufhebung der durch die Rennleitung gem. § 141 Abs. 1 b) Ziff. 2 TRO getroffenen Entscheidung vorläufig anordnen, soweit die Aufhebung nicht dem Interesse des Zucht- und Rennbetriebes und deren ordnungsgemäßer Durchführung und dem Gebot von Sauberkeit und Ordnung im Trabrennsport widerspricht. Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung wird mit ihrem Ausspruch wirksam.

 

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