Impfpässe: Wichtiger Hinweis an alle Aktiven
30. Dezember 2020

Wichtiger Hinweis an alle Aktiven

Um weiteren Herausnahmen wegen fehlender Teilnahmeberechtigung vorzubeugen, ist es unabdingbar, dass die Equidenpässe aller Startpferde (Rennen und Feststellungsprüfungen) bei der Anmeldung in der Meldestelle zur Kontrolle der Impfdaten vorgelegt werden. 

Pferde, für die bei der Anmeldung kein Equidenpass vorgelegt wird, verlieren ebenso ihre Teilnahmeberechtigung wie Pferde, die nicht gem. dem Impfprotokoll für den HVT-Bereich ordnungsgemäß geimpft sind. 

Paragraf 91, Abs. 5) TRO, wonach Impfbescheinigungen innerhalb 48 Stunden nach dem Renntag beim Rennveranstalter vorgelegt werden können, wird zum 01.01.2021 bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

Impfprotokoll für den HVT-Bereich

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