Stellungnahme der Rennleitung
11. Februar 2016

Unmittelbar nach dem Start galoppierte das Pferd "Uxia d'Albret" (Michael Nimczyk) und erlangte dabei einen Vorteil (Bodengewinn). Nach § 83, Abs. 2 a), 3. TRO war die Galoppade disqualifikationswürdig, unabhängig von der Anzahl der Sprünge. Die Rennleitung konnte die Galoppade nicht sehen, da sie das Rennen aufgrund eines technischen Problems am Begleitfahrzeug deutlich verspätet, mit ca. 60 Metern Rückstand aufnahm und die vorderen Pferde erst ausgangs der Startgeraden erreichte.

Nach dem Rennen sah die Rennleitung keine Veranlassung, den Ausgang des Rennens zu überprüfen. Sie kontrollierte routinemäßig die letzten 300 Meter, bevor sie den vorläufigen Einlauf bestätigte. Eine Inaugenscheinnahme des gesamten Rennfilms erfolgt aus Zeitgründen in der Regel nicht. Auf die Startgaloppade von "Uxia d'Albret" wurde die Rennleitung erst später aufmerksam.

Stefan Spiess
Rennleitungsvorsitzender

 

(11.02.2016)

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