Modalitäten für „Programm Tactical Landing“ festgelegt
30. Oktober 2024

Vincennes, Dienstag, 29. Oktober 2024. Vor rund sechs Wochen hatte die SETF, die französische Züchtervereinigung für die Trotteurs Français, ein deutliches Bekenntnis abgelegt, das Angebot des Syndikats des US-Stallions Tactical Landing anzunehmen.

Das sieht vor, französischen Züchtern kostenlos Samenportionen für 120 Bedeckungen ihrer Stuten - je 60 in zwei Jahren - zur Verfügung zu stellen, deren Produkte auch ins ansonsten für Ausländer streng verschlossene Zuchtbuch der „Gallier“ eingetragen würden.

Kevin Greenfield als Sprecher des Syndikats verspricht sich von dieser Maßnahme, den Hengst noch populärer zu machen, als er ohnehin schon ist, und neue Horizonte moderner Kreuzungen zu eröffnen.

Obwohl sich noch in der Vorwoche zwei Verbände strikt dagegen ausgesprochen haben - die SEPT (Vereinigung der privaten Halter von Traberhengsten) unter Vorsitz von Jean-Yves Lhérété und die Vereinigung normannischer Traberzüchter unter Leitung von Jean-Pierre Viel (dessen Familie war schon Ende der 1970er Jahre gegen die kurzzeitige Öffnung des französischen Zuchtbuchs für ausgesuchte amerikanische Traber) - und martialisch von einem „vergifteten Geschenk“ mit unübersehbaren, möglicherweise schwerwiegenden Auswirkungen auf die französische Traberrasse sprachen, hat die Zuchtkommission am Dienstag die Regularien für den Einsatz des Muscle-Hill-Sohnes festgelegt.

2025 und 2026 sollen je 60 Stuten mit Gefriersamen des mütterlicherseits von Varenne abstammenden Schwarzbraunen  befruchtet werden.

 Folgende Kriterien gelten für die Auswahl der Stuten:

- Vater und Mutter der Stute müssen bei der Geburt im französischen Gestütsbuch (Livre Généalogique du Trotteur Français) eingetragen gewesen sein.

- Die Mutterstuten müssen zum 31. Oktober 2024 in die erste Kategorie eingestuft und im Infonet-Server in der Rubrik Zucht eingetragen sein.

- Im Jahr 2025 muss die Mutterstute unter 17 Jahre sein (Generation „M“ bis „V“).

- Unter den sechs direkten Vorfahren (1. und 2. Ahnenreihe) darf es maximal einen Traber geben, der nicht der Rasse „Trotteur Français angehört.

- In den Jahren 2023 und 2024 darf es keine zwei Fehlgeburten oder Nichtträchtigkeiten gegeben haben.

- 2024 bedeckte Stuten müssen spätestens am 31. Mai 2025 abgefohlt haben.

Aus diesen Kriterien folgt ein Pool von rund 4.600 Stuten, aus denen jene noch herausfallen werden, die die beiden letzten Kriterien nicht erfüllen. Die Anmeldung ist auf vier Stuten pro Züchter begrenzt.

Vom 22. November, 12 Uhr, bis 3. Dezember 2024, 12 Uhr, können sich interessierte Züchter registrieren lassen. Gehen mehr als 60 Anmeldungen ein, erfolgt am 10. Dezember um 11 Uhr im Beisein eines Justiziars eine öffentliche Auslosung von 60 Stuten und 20 Ersatzstuten.

Der Vorstand des SETF und der Minister für Landwirtschaft müssen diese Änderungen noch genehmigen.

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