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INFO der Woche - Umsatzsteuersätze
05. November 2018

Es wurde vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften I in Berlin am 28. September 2015 ein Umsatzsteuerbescheid für 2012 erlassen, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt und künftig auch betragen wird. Die unterschiedlichen Steuersätze richten sich nach der Zuordnung der vom HVT erbrachten Leistung zu Zucht- oder Rennbetrieb. So werden alle Leistungen, die dem Verzeichnis nach dem Zuchtbetrieb zugeschrieben werden, weiterhin mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % bedacht. Alle weiteren Leistungen werden dem Rennbetrieb zugeordnet und unterliegen somit dem neuen Regelsteuersatz von 19 %. Nachstehend ist eine Liste mit den häufigsten Praxisbeispielen aufgeführt. Darüber hinausgehende Anfragen werden wir gerne individuell beantworten.

Leistungen, die dem Zuchtbetrieb zugeordnet werden und somit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen:   

Beispiele  

 x Aus- bzw. Einfuhr für den Zuchtbetrieb (z.B. Bedeckung/Hengste)
 x Fohlenaufnahme
 x Eintragung Besitzwechsel in das Besitzer-Register
 x Ausstellung Deckergebnisschein
 x Ausstellung Pferdepass
 x Bearbeitung einer Deckliste
 x DNA Bluttypenkarte

 

Leistungen, die dem Rennbetrieb zugeordnet werden und somit dem neuen Steuersatz von 19 % unterliegen:

Beispiele

x Aus- bzw. Einfuhr für den Rennbetrieb
x Aufhebung der Sperre eines Trabers
x Anerkennung einer ausländischen Jahreslizenz Berufsfahrer
x Amateurfahrer-Lehrgangsgebühren + Interimsausweis
x Trainingsliste pro Pferd
x Rennfarben-Eintragung
x Alle Lizenzen
x Anerkennung ausländischer Trainer-Ausweis
x Wiederholungsprüfung (Theorie)
x Aufhebung Sperre o. Ausschließung
x Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Lehrgang
x Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Prüfung
x Bearbeitung eines Dopingfalles (Trainer)
x Breeders Crown Nominierungen
x Zirkelserie
x Bezugsgebühren TRK