Es wurde vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften I in Berlin am 28. September 2015 ein Umsatzsteuerbescheid für 2012 erlassen, wonach der anzuwendende Steuersatz für bestimmte Leistungen des HVT nicht 7 %, sondern 19 % beträgt und künftig auch betragen wird. Die unterschiedlichen Steuersätze richten sich nach der Zuordnung der vom HVT erbrachten Leistung zu Zucht- oder Rennbetrieb. So werden alle Leistungen, die dem Verzeichnis nach dem Zuchtbetrieb zugeschrieben werden, weiterhin mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % bedacht. Alle weiteren Leistungen werden dem Rennbetrieb zugeordnet und unterliegen somit dem neuen Regelsteuersatz von 19 %. Nachstehend ist eine Liste mit den häufigsten Praxisbeispielen aufgeführt. Darüber hinausgehende Anfragen werden wir gerne individuell beantworten.
Leistungen, die dem Zuchtbetrieb zugeordnet werden und somit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen:
Beispiele
x | Aus- bzw. Einfuhr für den Zuchtbetrieb (z.B. Bedeckung/Hengste) |
x | Fohlenaufnahme |
x | Eintragung Besitzwechsel in das Besitzer-Register |
x | Ausstellung Deckergebnisschein |
x | Ausstellung Pferdepass |
x | Bearbeitung einer Deckliste |
x | DNA Bluttypenkarte |
Leistungen, die dem Rennbetrieb zugeordnet werden und somit dem neuen Steuersatz von 19 % unterliegen:
Beispiele
x | Aus- bzw. Einfuhr für den Rennbetrieb |
x | Aufhebung der Sperre eines Trabers |
x | Anerkennung einer ausländischen Jahreslizenz Berufsfahrer |
x | Amateurfahrer-Lehrgangsgebühren + Interimsausweis |
x | Trainingsliste pro Pferd |
x | Rennfarben-Eintragung |
x | Alle Lizenzen |
x | Anerkennung ausländischer Trainer-Ausweis |
x | Wiederholungsprüfung (Theorie) |
x | Aufhebung Sperre o. Ausschließung |
x | Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Lehrgang |
x | Lehrgang Amateurtrainer Teilnehmer Prüfung |
x | Bearbeitung eines Dopingfalles (Trainer) |
x | Breeders Crown Nominierungen |
x | Zirkelserie |
x | Bezugsgebühren TRK |