++ Herzliche Glückwünsche gehen heute nach Straubing, wo der langjährige Rennleiter Walter Popp seinen 70. Geburtstag feiert - Gefeiert wird auch in Mönchengladbach: Manfred Bandemer wird 65, Berthold Dahmen 70 Jahre alt ++ ++ Heute: Fortsetzung der PMU-Woche in Deutschland in Gelsenkirchen mit vier PMU- und drei Rahmenrennen (Beginn 11:50 Uhr) - Am Freitag vier Prüfungen in Hamburg (ab 12:00 Uhr) - Berlin am Samstag mit drei PMU und dem jeweils 6. Lauf zur Silber- und Newcomer-Serie (ab 11:30 Uhr) - Und schließlich München am Montag mit sieben Rennen und den ersten Zweijährigen-Qualis ab 11:35 Uhr ++ ++ Heute: Nacht des Pferdes in Baden mit Olivia Venus, Bellas Bijou (Martin Geineder), Finch Hatton TU, Light Petit Venus (Andreas Geineder), See You, Aconcagua (Rudi Haller) und Sama Pride Venus (Matthias Schambeck) - 113.861,93 Euro im Jackpot der Super 76-Wette - Beginn 16:00 Uhr - Karin Walter-Mommerts JFK und Man U (Markus Waldmüller) sowie Kunigunde für Henry Krüger und Riccardo Furian mit Malin Andersson erstmals im Reiten in Karlshamn - Ab 12:10 Uhr - Stall Franziskas Apollo Prophet Cal mit Wim Paal in Vaggeryd (13:04 Uhr) - Norrlands Grand Prix (540.000 Kronen) für Vierjährige in Bergsåker mit Stall Gerrits' Enea Font mit Robin Bakker (21:15 Uhr) ++ ++ Straubing: Doppelerfolge für Christoph Schwarz und das Quartier von Trainer Manfred Schub ++ ++ Samstag: Vierter Vorlauf zum Super Trot Cup in Wolvega mit Sangria Pellini (Michael Nimczyk) und Romanze (Robbin Bot) - Der Goldhelm im Rahmen mit Stall Germania Lady Gracia Heldia - Beginn 16:15 Uhr ++ ++ Sonntag: Bayerischer Run auf Wels - Christoph Fischer mit Gina CG und Escada, Andreas Geineder mit Just Repeat und Red Like, Marisa Bock mit Princess Cat, Shadow of Night, Sven von Haithabu und Emmi Lou CG, Robert Pletschacher mit Favara Star, Ipanema Girl, Elisa Kronos und Hanke Palace Green, Anja Biss mit Musica Venus, Leopold Lindner mit Finch Hatton TU und Intouchable (ab 15:00 Uhr) ++ ++ Sonntag: Vier C-Bahn-Rennen im niederbayerischen Pocking- Beginn 13:30 Uhr ++
Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus
25. November 2020

Information für die Teilnahme am Zucht- und Rennbetrieb in Deutschland und der UET

Impfungen gegen Influenza sowie das Equine Herpes-Virus

Im Zuge der Harmonisierung bezüglich der Impfvorgaben in den einzelnen UET-Ländern wird der HVT hinsichtlich der Immunisierung gegen Pferde-Influenza und das Equine Herpes-Virus auch in Deutschland das Impfprotokoll der UET übernehmen und die Impfintervalle entsprechend anpassen.

Es gilt nunmehr:

Die Grundimmunisierung gegen Influenza und das Equine Herpes-Virus besteht aus jeweils zwei Impfungen mit einem Intervall von 21-60 Tagen. Daran schließt sich die Auffrischungsimpfung in einem Zeitraum von 120-180 Tagen nach der zweiten Impfung an, um die Grundimmunisierung abzuschließen.

Wiederholungsimpfungen sollen vorzugsweise jeweils nach sechs (6), maximal jedoch nach zwölf (12) Monaten durchgeführt werden. Hinsichtlich der zeitlichen Abstände sollte aber unbedingt den Vorgaben der Impfstoffhersteller gefolgt werden, um größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert. Dasselbe gilt für Traber, die gemäß dem im Februar 2020 veröffentlichten Impfprotokoll geimpft worden sind.

Eine Startberechtigung besteht nur für Pferde, die entsprechend den oben genannten Bestimmungen geimpft wurden. Bei der Impfung gegen Influenza muss die Grundimmunisierung hierfür abgeschlossen sein. Bei der Impfung gegen das Equine Herpes-Virus ist eine Teilnahme an Rennen frühestens ab dem vierten (4.) Tag nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich.

Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes - grundsätzlich mittels „Label“ -, das Datum, Name, Wohnsitz des Tierarztes sowie dessen Stempel und eigenhändige Unterschrift enthalten sein.

Die Impfnachweise der an Rennen teilnehmenden Pferde sind gemäß § 8 Abs. 2 h) TRO bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Qualifikationsrennen und danach in zwölfmonatigen Abständen zu kontrollieren

Wird die Impfung gemäß diesen Vorgaben nicht nachgewiesen, sperrt der HVT das betreffende Pferd gemäß § 29 Abs. 1 d) TRO.

Diese Bestimmungen gelten in einigen UET-Ländern nicht nur für den Renn-, sondern auch für den Zuchtbetrieb.

Alle einschlägigen Bestimmungen finden Sie hier.