++ Herzliche Glückwünsche gehen heute nach Aiterhofen bei Straubing, wo Elisabeth Tux runden Geburtstag feiert ++ ++ Mons: Thomas Royer ist neuer Europameister der Amateurfahrer - Rang fünf im letzten Lauf genügt dem Österreicher, um Piet Van Pollaert (8.) von der Spitze zu verdrängen - Peter Platzer zum Abschluss ohne Verbesserung nach vorne ++ ++ Heute: Thorsten Tietz mit Dixiechick Hanover, Hidalgo Simoni und Rally Juvelen in Romme - Überdies für das Tinter-Quartier Nott Eck mit Jorma Kontio, der auch Karin Walter-Mommerts Dimaggio Face steuert - Beginn 12:20 Uhr - Breeders-Course-Vorläufe für Dreijährige in Jägersro mit Patrick Maleitzkes Bumblebee S. und Summermusic'night S (Jos Verbeeck) sowie Karin Walter-Mommerts Dark Photon Face (Adrian Kolgjini) - Schweden-Vorlauf zum Super Trot Cup mit elf Teilnehmern - Drei Tickets für Berlin - KWM-Schützlinge Corazon Bar (Markus Waldmüller) und Natorp Bo (Joakim Lövgren) in einer 136.000-Kronen-Meile - Ingrid Wolfs Yantra Slave Cal mit Wim Paal über 2640 Meter aus dem ersten Band - Beginn 18:20 Uhr - Laith H Boko (Trine Austevoll), Justwalkonby (Rene Kjær) und Lola Vici (Emma Stolle) für Trainer Björn Spangenberg sowie Alexander Nagels Northern Pride (Knud Mønster) in Skive (ab 16:00 Uhr) ++ ++ Triest: Stall Almrauschs Troublemaker gewinnt mit Manuel Pistone ein 12.100-Euro-Tris-Rennen in 1:16,0/2120 Meter Bänderstart - Ehrenplätze für die weiteren Geineder-Schützlinge Fast'n Furious Star und Champ CG in 1:18,3 bzw. 1:18,0/1660 Meter ++ ++ Halmstad: Karin Walter-Mommerts Donovan Face (Adrian Kolgjini) dis.rot, Kalle Journey (Markus Waldmüller) Sechster in 1:17,9/2140 Meter Bänderstart - Kerstin Walters Azzurro (Joakim Lövgren) Dritter in 1:15,0/2160 Meter Bänderstart ++ ++ Mittwoch: Auftakt zur PMU-Woche in Deutschland mit fünf Rennen in Straubing (ab 12:30 Uhr) - Donnerstag folgt Gelsenkirchen mit vier PMU- und drei Rahmenrennen (Beginn 11:50 Uhr) - Am Freitag vier Prüfungen in Hamburg (ab 12:00 Uhr) - Berlin am Samstag mit drei PMU und dem jeweils 6. Lauf zur Silber- und Newcomer-Serie (ab 11:30 Uhr) - Und schließlich München am Montag mit sieben Rennen und den ersten Zweijährigen-Qualis ab 11:35 Uhr ++ ++ Sonntag: Vier C-Bahn-Rennen im niederbayerischen Pocking- Beginn 13:30 Uhr ++
Änderungen der Satzung und Ordnungen des HVT
30. April 2016

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mitgeteilt, dass  am 10.03.2016 nunmehr alle von Mitgliederversammlung(en) und Präsidium bis heute beschlossenen Änderungen in Satzung, Zuchtbuchordnung und Trabrennordnungen in das Vereinsregister eingetragen worden sind.

Die Neufassung der Satzung, Zuchtbuchordnung und Trabrennordnung tritt mit dieser Veröffentlichung ab 01.05.2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verliert die alte Satzung ihre Wirksamkeit.

Im Folgenden werden die Änderungen aufgelistet und erläutert. Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und erhebt als redaktioneller Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt die Version der Satzung und Ordnungen des HVT, die unter hvtonline.de abgerufen werden kann.

 

Überblick über die Änderungen der Satzung und Ordnungen des HVT

 

Satzung: Redaktionelle Änderungen bezüglich der Aufgaben des HVT und den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit.

 

Zuchtbuchordnung: Angepasst wurden

  • §2 Abs. 7 (Zuchtwertschätzung)
  • §6 Abs. 16 (neu: Verbot des Klonierens)

 

Trabrennordnung: Angepasst wurden

  • §21A Abs. 2 (Qualifizierter Berufsfahrer)
  • §29 Abs. 3k (Schutzsperre nach Attest), analog §75 Abs. 5
  • §39 Abs. 4 (Mindestdistanz für Erlaubnisse, entfällt)
  • §83 Abs. 2d) 2. (Disqualifikation wegen Bevorteilung durch Stallgefährten)
  • §86 Abs. 6a) („Hinter der Flagge“ bei Zweijährigen, entfällt)
  • §91 Abs. 4 (Fälligkeit der Rennpreise von PMU-Rennen)
  • §119 Abs. 1 (Unanfechtbarkeit von Geldbußen)
  • §122 Abs. 4 (Besondere Vorschriften)

 

Schiedsgerichtsordnung: Angepasst wurden

  • §12 (Protokoll)
  • §13 (Erlass des Schiedsspruches)
  • §18 (Kosten des Verfahrens)

 

Gebührenordnung: Angepasst wurde

  • §1 Abs. 3b) (Werbung)

 

Durchführungsbestimmungen für PMU-Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO: Angepasst wurden

  • Absatz 2 (Dotierung)

 

Änderungen der Trabrennordnung im Detail

 

Qualifizierter Berufsfahrer (NEU)

2. Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis (Berufsfahrer-Ausweis Q)
2.1 Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis (Berufsfahrer-Ausweis Q) kann erteilt werden, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen des Abs.1 erfüllt und zusätzlich folgende weiteren Voraussetzungen nachweist:
a) als Pferdewirt mit Schwerpunkt Trabrennen mind. 24 Monate tätig gewesen sein.
b) Mehr als 50 Siege in Trabrennen mit Dotierung auf A- oder B – Bahnen.
2.2 Der qualifizierte Berufsfahrerausweis berechtigt den Inhaber zum Trainieren von Trabrennpferden an nur einem Trainingsstandort. Für den Inhaber gelten die in der TRO geregelten Rechte und Pflichten eines Berufstrainers entsprechend, insbesondere die Pflichten des Trainers gemäß § 22 TRO.
2.3 Der qualifizierte Berufsfahrer-Ausweis berechtigt nicht zur Teilnahme an Gemeinschaften mit Berufstrainern oder Amateurtrainern.

 

Schutzsperre nach Attest

Die bisherige Schutzsperre für Pferde, die aus gesundheitlichen Gründen mit Attest von einem Rennen abgemeldet, zurückgezogen  oder ausgeschlossen wurden, ist von 15 auf 12 Kalendertage reduziert worden.

 

Mindestdistanz für Fahrererlaubnisse

Bisher wurde Fahrern eine Erlaubnis nur bei Rennen mit einer Mindestdistanz von 1900 Metern gewährt. Diese Regel wurde gestrichen.

 

Disqualifikation wegen Bevorteilung durch Stallgefährten

ALT: Behinderung durch ein Pferd, wenn hier-durch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden.

NEU: Verstöße gegen die Start- oder Fahrordnung des Fahrers eines Pferdes, wenn hierdurch Pferde desselben Besitzers oder Trainers begünstigt wurden. Die Disqualifikation kann gegen alle Pferde desselben Besitzers oder Trainers gerichtet werden

 

„Hinter der Flagge“ bei Zweijährigen

Pferde, die mehr als 10 Sekunden (Gesamtzeit) nach dem Sieger das Ziel erreichen, sind „hinter der Flagge“ eingekommen und werden nicht in die Platzierung genommen. Dies galt bisher nicht für zweijährige Pferde. Diese Ausnahmeregel entfällt.

 

Fälligkeit der Rennpreise von PMU-Rennen

NEU: Rennpreise und Züchterprämien werden am 6. Tag nach Ablauf der Rennveranstaltung fällig. Bei PMU-Rennen tritt die Fälligkeit 45 Tage nach der Rennveranstaltung ein.

 

Unanfechtbarkeit von Geldbußen

ALT: „Gegen Entscheidungen der Rennleitung als Rechtsorgan ist das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss gegeben. Wird eine Geldbuße als einzelnes Ordnungsmittel verhängt, ist diese Entscheidung unanfechtbar, wenn die Geldbuße den Betrag von 200 € nicht übersteigt.“

Ergänzt wurde: „Dies gilt nicht, wenn eine Berufung gem. § 83 Abs. 4 TRO eingelegt wurde.“

 

Besondere Vorschriften

ALT: „Die §§ 106, 107, 110, 114 Abs. 2 bis 5 und 116 TRO finden keine Anwendung.“

Ergänzt wurde: „§ 111 TRO gilt nicht bei Feststellungen der Rennleitung gem. §§ 83 und 86 TRO sowie Verwaltungsmaßnahmen der Rennleitung gem. § 55 TRO.“

 

(27.04.2016)