Anfechtungsklage final abgewiesen - HVT-Präsidium rechtmäßig gewählt
16. Januar 2025
Am 20.10.2023 wurde von der Mitgliederversammlung ein neues HVT-Präsidium gewählt. Eine gegen diese Wahl gerichtete Anfechtungsklage wurde am 12.12.2024 vom Landgericht Berlin II kostenpflichtig abgewiesen. Zwischenzeitlich hat die Klägerseite den Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil vom 12.12.2024 erklärt; das die Anfechtungsklage abweisende Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Damit steht fest, dass das Präsidium in der Mitgliederversammlung am 20.10.2023 rechtmäßig und wirksam gewählt wurde.