Der HVT hat in den vergangenen Wochen die Rennvereine und Wettanbieter (Wettstar und trotto) zu verschiedenen Gesprächen und Konferenzen eingeladen, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Vereinheitlichung des Wettangebots in Deutschland zu beraten und abzustimmen.
Ziel der Gespräche waren eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Allgemeinen und ein einheitlicher Auftritt auf dem Wettmarkt sowie die Attraktivitätssteigerung der angebotenen Wetten im Besonderen.
Da jeder bereit war, im Sinne der Zielsetzung Kompromisse einzugehen, gelang es tatsächlich, ein einheitliches Wettangebot mit einheitlichen Mindesteinsätzen in nahezu allen Wettarten zu beschließen, das bereits am 1. Juli 2024 in Kraft tritt.
Nach einem Erfahrungsaustausch und intensiver Diskussion haben die teilnehmenden Rennvereine nun folgende einheitliche Mindesteinsätze festgelegt:
Wettart Einsatz pro Wette
Sieg/Platz 2,00 €
Zweier 1,00 €
Dreier 1,00 €
Vierer 0,50 €
V2 („Daily Double“) und V3 2,00 €
V4 1,00 €
V5 0,50 €
V7 und V7+ 0,20 €
V6
In der V6 werden die Rennvereine entscheiden, ob der Mindesteinsatz bei 0,50 € oder 1,00 € pro Wette liegt. Dies hängt von den individuellen Gegebenheiten und dem örtlichen Angebot für die Wetter ab.
Die Rennvereine haben sich geeinigt, zum Jahresende den Erfolg dieser Maßnahme zu prüfen.
Vierer-Wette
In Bezug auf die Vierer-Wette konnte folgender Konsens erzielt werden:
a) Mindeststarterzahl
Es ist vereinbart worden, dass wie bisher eine Vierer-Wette nur bei mind. 10 genannten Pferden angeboten wird.
b) Paralleles Angebot von Dreier- und Vierer-Wette
Die Entscheidung, ob in einem Rennen Dreier- und Vierer-Wette gleichzeitig angeboten werden, obliegt den Rennvereinen.
c) Anzahl der Vierer-Wetten pro Renntag
Die Entscheidung, wie viele Vierer-Wetten pro Renntag angeboten werden, obliegt den Rennvereinen.
Vereinheitlichung Wettangebot – V-Wetten
Die Teilnehmer sind sich einig, dass V6 und V7-Wetten grundsätzlich nur mit Garantieauszahlungen in Höhe von 5.000 € bzw. 10.000 € angeboten werden.
Vereinheitlichung Wettangebot – Kommunikation der Quoten
Es besteht Einigkeit, dass die Anzeige und Ansage der Quoten in allen Wettarten als „Quote für 1 Euro“ erfolgt. Dies entspricht dem internationalen Standard. Die Bahnsprecher sind angehalten, zusätzlich die Quoten für den Mindesteinsatz anzusagen.
Die Treffen mit den Rennvereinen wurden zudem genutzt, um zwei weitere wichtige Punkte abzusprechen:
PMU-Rennen im Sommer
Im Sommer wird Deutschland einen Kraftakt leisten müssen, um die Vielzahl an zugewiesenen PMU-Rennen abwickeln zu können.
Hier wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Der HVT hat die Durchführungsbestimmungen für PMU-Rennen gemäß § 40 Abs. o) TRO in Bezug auf die „5-Tage-Frist“ der Starterangabe geändert. Dies ermöglicht es Pferden, in einem gewissen Rahmen und anders als zuvor, zwischen Starterangabe und PMU-Renntag zu starten. Eine entsprechende Mitteilung auf den Verbandseiten ist erfolgt.
- Es wurde unter Moderation des HVT zu einer Video-Konferenz mit den Rennsekretären der betroffenen Rennvereine eingeladen, um Ausschreibungen und Anzahl der zu veranstaltenden Rennen abzustimmen. Eingeladen waren auch der Vertreter des Rennvereins in Hooksiel sowie der Präsident des Verbandes Nordwestdeutscher Rennvereine e. V.
Der Rennverein Hooksiel hatte in diesem Zusammenhang angeboten, seinen für den für den 17.07.2024 geplanten Renntag auf den 07.08.2024 zu verlegen, um die Gesamtsituation für sich selbst sowie für Hamburg und Gelsenkirchen zu entspannen.
Hamburg und Gelsenkirchen wiederum haben zugesagt, für die Ende Juli geplanten „PMU-Renntage“ nur ein Minimalprogramm auszuschreiben.
Renntermine 2025
Es wurde vereinbart, dass sich die Rennvereine/Rennsekretäre zwecks Terminplanung für 2025 zeitnah treffen.
Im ersten Schritt soll ein Rahmenplan der gehobenen Rennen aufgestellt werden.
Sobald dem HVT von seinem französischem Partner Le Trot die ersten „PMU-Terminvorschläge“ für 2025 vorliegen, soll der Rahmenplan der gehobenen Rennen um diese ergänzt werden. Dann können auch die C-Bahn-Veranstaltungen in den Kalender integriert werden.
Spätere Änderungen seitens Frankreich können dann sukzessive berücksichtigt werden.