++ Heute: Thorsten Tietz mit Domenik Jet in der STL Klass I und mit Stall Gesveas Pandroklus Eck in der Bronsdivision in Eskilstuna - Robin Bakker mit Krak d'Azur im ICA Maxi Eskilstuna Fyraåringstest (636.000 Kronen) - Im Rahmen Karin Walter-Mommerts Cedric di Poggio (Marc Elias) - Beginn 17:45 Uhr ++ ++ Straubing: Doppelerfolge für Christoph Schwarz und das Quartier von Trainer Manfred Schub ++ ++ Donnerstag: Fortsetzung der PMU-Woche in Deutschland in Gelsenkirchen mit vier PMU- und drei Rahmenrennen (Beginn 11:50 Uhr) - Am Freitag vier Prüfungen in Hamburg (ab 12:00 Uhr) - Berlin am Samstag mit drei PMU und dem jeweils 6. Lauf zur Silber- und Newcomer-Serie (ab 11:30 Uhr) - Und schließlich München am Montag mit sieben Rennen und den ersten Zweijährigen-Qualis ab 11:35 Uhr ++ ++ Donnerstag: Nacht des Pferdes in Baden mit Olivia Venus, Bellas Bijou (Martin Geineder), Finch Hatton TU, Light Petit Venus (Andreas Geineder), See You, Aconcagua (Rudi Haller) und Sama Pride Venus (Matthias Schambeck) - 113.861,93 Euro im Jackpot der Super 76-Wette - Beginn 16:00 Uhr ++ ++ Samstag: Vierter Vorlauf zum Super Trot Cup in Wolvega mit Sangria Pellini (Michael Nimczyk) und Romanze (Robbin Bot) - Der Goldhelm im Rahmen mit Stall Germania Lady Gracia Heldia - Beginn 16:15 Uhr ++ ++ Sonntag: Bayerischer Run auf Wels - Christoph Fischer mit Gina CG und Escada, Andreas Geineder mit Just Repeat und Red Like, Marisa Bock mit Princess Cat, Shadow of Night, Sven von Haithabu und Emmi Lou CG, Robert Pletschacher mit Favara Star, Ipanema Girl, Elisa Kronos und Hanke Palace Green, Anja Biss mit Musica Venus, Leopold Lindner mit Finch Hatton TU und Intouchable (ab 15:00 Uhr) ++ ++ Sonntag: Vier C-Bahn-Rennen im niederbayerischen Pocking- Beginn 13:30 Uhr ++
Coronavirus: Tierkliniken und Tierarzt-Praxen sind systemrelevant
28. März 2020

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Tierkliniken und tierärztliche Praxen als „systemrelevant“ eingestuft. Damit dürfen sie auch während der Corona-Krise grundsätzlich weiterhin geöffnet bleiben. Die aktuelle Regelung in der Corona-Krise zur Beschränkung sozialer Kontakte auf ein Minimum gilt zwar bundesweit. In der Stellungnahme des BMEL heißt es jedoch, dass „die Versorgung von Tieren in menschlicher Obhut“ von diesen Maßnahmen „nicht berührt“ ist.

Das Statement ist eine Antwort auf einen Brief, der am 16. März von dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte zusammen mit der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, dem Veterinärmedizinischen Fakultätentag und dem Deutschen Tierschutzbund an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gesendet wurde. Darin erbeten die Verbände neben der Einstufung veterinärmedizinischer Berufe als systemrelevant noch zwei andere Punkte:

• Eine flexible Quarantäneregelung für Tierkliniken und tierärztliche Praxen analog der Regelung für die Humanmedizin.

• Die Erarbeitung von Hygienerichtlinien zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen, landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen, um Angestellte und Tierhalter bestmöglich zu schützen.

Noch hat das BMEL dazu keine Pressemitteilung herausgegeben. Unklar ist daher aktuell, inwiefern die zwei weiteren Forderungen aus dem Brief vom BMEL beachtet wurden.

Mehr Planungssicherheit für Tiermedizin

Auch die Europäische Kommission hatte die Tiermedizin als solche bereits als systemrelevant herausgestellt. In die Leitlinie der EU-Kommission zum internationalen Warenverkehr (https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/2020-03-23-communication-green-lanes_en.pdf) wurde aufgenommen, dass tiermedizinische Arzneimittel weiterhin produziert und ausgeliefert werden können.

Pferdebesitzer müssen also nicht um die medizinische Versorgung ihrer Vierbeiner bangen. Für Tierkliniken und Tierarzt-Praxen bedeutet die Stellungnahme des BMEL mehr Planungssicherheit für die Angestellten sowie die Lieferung von Arzneimitteln.

Noch keine Stellungnahme von Tierarzt-Verbänden

Die Tierarzt-Verbände in Deutschland haben sich zum aktuellen Statement des BMEL noch nicht geäußert. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat für den Berufsstand nützliche Hinweise zusammengestellt, in denen sich die aktuelle Stellungnahme des BMEL jedoch noch nicht wiederfindet. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die zuständigen Gesundheitsämter der Bundesländer trotz der Einstufung von Tierkliniken und Tierarzt-Praxen als systemrelevant nach dem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit haben, den Betrieb zu schließen.

Dazu heißt es in den rechtlichen Hinweisen der BTK:

„Nach dem IfSG haben die zuständigen Gesundheitsämter der Bundesländer die Möglichkeit, Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen die berufliche Tätigkeit zu untersagen, soweit dies notwendig ist, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Hat einer Ihrer Mitarbeiter eine solche behördliche Anordnung erhalten, dürfen Sie diesen nicht weiterbeschäftigen. Für die Schließung des Betriebs bzw. Ihrer Praxis/Klinik bedarf es ebenfalls einer behördlichen Anordnung. Sofern eine solche nicht vorliegt, ist der Praxis-/Klinikbetrieb – ggfs. in Form eines Notfallbetriebs – mit dem vorhandenen Personal aufrechtzuerhalten. Die bis dato ergangenen behördlichen Anordnungen sehen eine allgemeine Schließung von Praxen und Gesundheitseinrichtungen aus nachvollziehbaren Gründen nicht vor.“

Die BTK empfiehlt Tierarztpraxen und -kliniken, sich an das zuständige Gesundheitsamt oder die zuständige Landes-/Tierarztkammer zu wenden, wenn Zweifel bestehen, ob die Versorgung der Tiere mit den notwendigen Hygieneartikeln weiterhin funktioniert. Nachlesen können Sie das hier (https://www.bundestieraerztekammer.de/).