++ ACHTUNG: Die Redaktion von Mein-Trabrennsport ist per Mail ab sofort ausschließlich über redaktion@mein-trabrennsport.de zu erreichen ++ ++ Wolvega: Ronja Walter (Hermes Herblinaie), Hannah Schmitz (Hirondina Queen) und Marlene Matzky (Glacier) im Monté 1., 3. und 4. in 1:17,0 bzw. 1:17,8 und 1:17,9/2100 Meter ++ ++ Enghien: Heike Feelders Hemma de Brikvil (Matthieu Abrivard) nach frühem Fehler und toller Aufholjagd 4. in 1:12,7/2150 Meter hinter dem zeitgleichen Charmy Charly AS (Yoann Lebourgeois) ++ ++ Kalmar: Karin Walter-Mommerts Toamericaandback (Tanja Huisman) 1. in 1:19,4/2140 Meter, JFK (Alice Johansson) mit Fehler 7. in 1:15,1/1640 Meter ++ ++ Marseille: Ronja Walter mit dem Ehlert-Schützling Jeoffrey in einem 25.000-Euro-Monté 5. in 1:16,1/2400 Meter Bänderstart ++ ++ Sonntag: Acht gut besetzte Rennen in Mönchengladbach - Gäste aus Bayern und Berlin - Beginn 13:30 Uhr ++ ++ Sonntag: 79. Gran Premio Duomo (Gruppe I/154.000 Euro/1600 Meter) in Florenz mit schwedischen Catchdrivern - Björn Goop hinter Ideal San Leandro, Magnus Djuse mit Always Ek ++
Finanztipp in der Corona-Krise: Jetzt Soforthilfe beantragen
29. März 2020

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können Anträge stellen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). 

 

Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

 

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, sei allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) empfohlen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprorammen der Bundesländer:

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