++ Heute: Thorsten Tietz mit Domenik Jet in der STL Klass I und mit Stall Gesveas Pandroklus Eck in der Bronsdivision in Eskilstuna - Robin Bakker mit Krak d'Azur im ICA Maxi Eskilstuna Fyraåringstest (636.000 Kronen) - Im Rahmen Karin Walter-Mommerts Cedric di Poggio (Marc Elias) - Beginn 17:45 Uhr ++ ++ Straubing: Doppelerfolge für Christoph Schwarz und das Quartier von Trainer Manfred Schub ++ ++ Donnerstag: Fortsetzung der PMU-Woche in Deutschland in Gelsenkirchen mit vier PMU- und drei Rahmenrennen (Beginn 11:50 Uhr) - Am Freitag vier Prüfungen in Hamburg (ab 12:00 Uhr) - Berlin am Samstag mit drei PMU und dem jeweils 6. Lauf zur Silber- und Newcomer-Serie (ab 11:30 Uhr) - Und schließlich München am Montag mit sieben Rennen und den ersten Zweijährigen-Qualis ab 11:35 Uhr ++ ++ Donnerstag: Nacht des Pferdes in Baden mit Olivia Venus, Bellas Bijou (Martin Geineder), Finch Hatton TU, Light Petit Venus (Andreas Geineder), See You, Aconcagua (Rudi Haller) und Sama Pride Venus (Matthias Schambeck) - 113.861,93 Euro im Jackpot der Super 76-Wette - Beginn 16:00 Uhr ++ ++ Samstag: Vierter Vorlauf zum Super Trot Cup in Wolvega mit Sangria Pellini (Michael Nimczyk) und Romanze (Robbin Bot) - Der Goldhelm im Rahmen mit Stall Germania Lady Gracia Heldia - Beginn 16:15 Uhr ++ ++ Sonntag: Bayerischer Run auf Wels - Christoph Fischer mit Gina CG und Escada, Andreas Geineder mit Just Repeat und Red Like, Marisa Bock mit Princess Cat, Shadow of Night, Sven von Haithabu und Emmi Lou CG, Robert Pletschacher mit Favara Star, Ipanema Girl, Elisa Kronos und Hanke Palace Green, Anja Biss mit Musica Venus, Leopold Lindner mit Finch Hatton TU und Intouchable (ab 15:00 Uhr) ++ ++ Sonntag: Vier C-Bahn-Rennen im niederbayerischen Pocking- Beginn 13:30 Uhr ++
Finanztipp in der Corona-Krise: Jetzt Soforthilfe beantragen
29. März 2020

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können Anträge stellen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit besonderer Härte. In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.

 

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). 

 

Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Dort, wo diese Bestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“

 

Um hier möglichst frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, sei allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) empfohlen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Zu den Antragsberechtigten zählen auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht zu Förderprorammen der Bundesländer:

0001
0002
0003
0004